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23.08.2012

BAuA-Helpdesk informiert

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien unter der REACH-Verordnung, dem Chemikalienrecht der Europäischen Union, veröffentlicht. Dadurch sollen Unternehmen bei der Registrierung von Nanomaterialien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)unterstützt werden.

Im Mai 2013 endet die zweite grosse Registrierungsphase unter der REACH-Verordnung, dem Chemikalienrecht der Europäischen Union. In dieser zweiten Phase müssen Stoffe, die in Mengen ab 100 Jahrestonnen in Verkehr gebracht werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. In der ersten Phase hat sich gezeigt, dass bei Unternehmen Unsicherheiten bestehen, wie sie Nanomaterialien registrieren sollen. Da sich die Rechtslage voraussichtlich bis Mai 2013 nicht ändern wird, hat die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.

Die in Deutsch und Englisch vorliegende Kurzinfo soll Unternehmen beim Registrieren von Nanomaterialien unterstützen. Ein Schwerpunkt ist der besonderen Situation gewidmet, dass diese Materialien zurzeit nicht unter der REACH-Verordnung geregelt sind und somit auch keine spezifischen Anforderungen an die Registrierungsdossiers gestellt werden können. Dies hatte bislang zur Folge, dass die Dossiers sehr uneinheitlich waren. Die Nationale Auskunftsstelle schafft nun mit der Kurzinfo eine Basis für alle potentiellen Registranten von Nanomaterialien, um die Stoffe ausreichend charakterisieren zu können. Dies ist Grundlage für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien, um einen effektiven Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Quelle: BAuA

Weitere Informationen: info@innovationsgesellschaft.ch