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16.02.2011

Beurteilung eines möglichen Krebsrisikos von Nanomaterialien und von aus Produkten freigesetzten Nanopartikeln

Nanomaterialien werden verstärkt in Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) wurden vom Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit gebeten, den Stand der Erkenntnis zum krebsauslösenden Potenzial verschiedener Nanomaterialien darzulegen.

BfR und UBA kommen zu dem Schluss, dass es in verschiedenen Studien mit Versuchstieren Hinweise auf eine möglicherweise krebsauslösende Wirkung einiger Nanomaterialien wie Kohlenstoff-Nanoröhren (CNTs) oder Titandioxid (TiO2) nach der Aufnahme über die Atemluft (Inhalation) gibt. Jedoch reichen die derzeit vorliegenden Daten nicht aus, um diese Materialien als „potenziell krebserzeugend für den Menschen“ mit hinreichender Sicherheit einzustufen.

Die Unsicherheit besteht vor allem darin, inwieweit sich die im Tierversuch gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragen lassen und ob es sich hierbei um Effekte handelt, die spezifisch auf die Nanodimension zurückzuführen sind oder ob weitere stoffinhärente Eigenschaften wirksam sind.

Zur Freisetzung von Nanomaterialien aus Produkten und zur Exposition sind derzeit ebenfalls keine zuverlässigen Aussagen möglich. Informationen darüber, in welchen Produkten und Zubereitungen Nanomaterialien in welchem Umfang verwendet werden, sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Es gibt zudem nur wenige Untersuchungen zur Freisetzung dieser Materialien aus Produkten. Zugleich ist eine verlässliche Messtechnik zum Nachweis von Nanomaterialien in verschiedenen Medien noch nicht verfügbar bzw. erst in der Entwicklung. Das gesundheitliche Risiko dieser Materialien für den Menschen lässt sich daher noch nicht mit genügender Sicherheit abschätzen.

BfR und UBA sind der Ansicht, dass trotz der noch bestehenden Unsicherheiten die Befunde zum krebsauslösenden Potenzial einiger Nanomaterialien ernst zu nehmen sind. Es sollte abgeschätzt werden, inwieweit Menschen heute im Alltag mit Nanomaterialien in Kontakt kommen können. Parallel sind aussagekräftige Methoden zur Prüfung der toxikologischen Eigenschaften nanostrukturierter Materialien zu entwickeln, die alle in Frage kommenden Expositionspfade (inhalativ, dermal, oral) berücksichtigen. Generell gilt in der derzeitigen Situation: Das krebsauslösende Gefährdungspotenzial kann nur stoffbezogen und im Einzelfall beurteilt werden. Eine differenzierte, materialspezifische Betrachtung ist daher auch für die Bewertung möglicher, von Nanomaterialien ausgehenden Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen.

Quelle: Stellungnahme Nr. 005/2011 des BfR und des UBA vom 15. April 2010

Download des Berichts beim Umweltbundesamt: http://www.uba.de/uba-info-medien/4068.html