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17.10.2018

ECHA Studie zu Verwendung und Risiken von Nanomaterialien als Pigmente

Für die meisten Nanopigmente sind nicht genügend Daten vorhanden, um die Risiken abschliessend zu beurteilen. Dadurch können zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlüsse zur Sicherheit dieser Materialien gezogen werden. Es gibt jedoch einige generelle Regeln, die man festhalten kann.

Die Literatur-Studie untersucht die sichere Verwendung von Nanopigmenten im Arbeitsbetrieb und in Konsumprodukten auf dem europäischen Markt. Dafür wurde eine Liste aller klar deklarierten Nanopigmente, die auch als solche definiert werden können, erstellt. Die Liste beinhaltet gesamthaft 81 Substanzen. Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass durch eine kürzliche Einigung zur Inklusion neuer Anforderungen für die Meldung von nanoskaligen Substanzen in der Zukunft eine umfassendere Inventar-Liste für Nanomaterialien, Pigmente eingeschlossen, entstehen wird.

Die Beurteilung von Toxizität und Exposition wurden durch einen Mangel an Daten erschwert. Für beide Faktoren hat dies damit zu tun, dass eine Vielzahl an nanoskaligen Pigmenten mit jeweils einzigartigen Eigenschaften existiert, sowie dass standardisierte Verfahren für diese Varietät von Materialien zurzeit fehlen. Es gibt jedoch einige wenige Substanzen, die bereits sehr gründlich untersucht wurden, unter Anderem TiO2, ZnO oder Carbon Black. Diese Nanomaterialien werden allerdings nicht ausschliesslich als Pigente verwendet.
Für die Expositions-Beurteilung gibt es momentan nur wenig experimentelle Daten.

Die Risiko-Beurteilung und folgende Entscheide sind durch den Mangel an Daten erschwert. Die Autoren heben dies als die wichtigste Erkenntnis der Studie hervor und möchten dazu anregen, dass mehr Forschung in diese Richtung betrieben wird. Die Studie findet aber trotz der Datenlage einige generell gültige Regeln: Trockenpigmente bergen das grösste Risiko, weil sie besonders einfach eingeatmet oder eingenommen werden können. Bei Pigmenten, die hingegen in Matrizen (z.B. Kunststoff) eingearbeitet sind, wird angenommen, dass kein grosses Risiko besteht, es sei denn, sie werden mit Schleifverfahren behandelt. Die generellen Regeln orientieren sich am Vorsorgeprinzip: Eine mögliche Exposition bedeutet auch ein mögliches Risiko für die menschliche Gesundheit.

ECHA-Studie (EN): https://euon.echa.europa.eu/documents/23168237/24095696/070918_euon_nanopigments_literature_study_report_en.pdf/58977ab1-1059-4b41-f003-18ae9d7a157c