{"id":2846,"date":"2012-06-11T13:39:41","date_gmt":"2012-06-11T11:39:41","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.innovationsgesellschaft.ch\/french-example-of-mandatory-nano-reporting-could-be-applied-in-other-countries\/"},"modified":"2016-06-09T09:27:29","modified_gmt":"2016-06-09T07:27:29","slug":"french-example-of-mandatory-nano-reporting-could-be-applied-in-other-countries","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/french-example-of-mandatory-nano-reporting-could-be-applied-in-other-countries\/","title":{"rendered":"French Example of  Mandatory Nano-Reporting could be applied in other countries"},"content":{"rendered":"<p><strong>Frankreich beschliesst europaweit erste Berichtspflicht f\u00fcr Nanomaterialien ab 2013<\/strong><\/p>\n<p>Das franz\u00f6sische Umweltministerium hat k\u00fcrzlich ein Dekret zur Registrierung von Nanomaterialien erlassen. Dieses f\u00fchrt eine verbindliche Berichtspflicht \u00fcber Nanomaterialien ab 2013 ein. Davon betroffen sind Unternehmen und Organisationen, z. B. Universit\u00e4ten, die Nanomaterialien herstellen, importieren oder vertreiben und dabei ein j\u00e4hrliches Aufkommen von mehr als 100 Gramm Nanomaterialien verzeichnen. Damit wird erstmals eine gr\u00f6ssere Regulierungsl\u00fccke f\u00fcr nanoskalige Materialien geschlossen. Durch die vorgeschriebene Offenlegung von Daten zu Nanomaterial-Mengen und deren Verwendung soll f\u00fcr Beh\u00f6rden die Identifikation von Nanomaterialien, ihren Handelswegen und Mengenfl\u00fcssen erm\u00f6glicht werden. Gleichzeitig soll die Absch\u00e4tzung von potenziellen Risiken am Arbeitsplatz und f\u00fcr die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung in Frankreich verbessert werden.<\/p>\n<p><strong>Unternehmen m\u00fcssen die Datensammlung ab 2012 aufnehmen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen und Organisationen, die mit Nanomaterialien operieren, wird erstmals am 1. Mai 2013 ein Bericht f\u00e4llig, in dem die Nanomaterial-Daten aus 2012 verzeichnet werden. Aktivit\u00e4ten aus dem Vorjahreszeitraum sind in diesem Bericht offenzulegen. Die franz\u00f6sische Berichtspflicht erh\u00e4lt somit bereits unmittelbare Wirkung. Die franz\u00f6sische Nationale Agentur f\u00fcr Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeit (ANSES) sammelt und verwaltet die eingereichten Daten. Ebenso ist eine Publikation der Erhebungen vorgesehen. Besondere Vertraulichkeitsbedingungen k\u00f6nnen nur mit besonderer Begr\u00fcndung f\u00fcr den Bereich Forschung und Entwicklung (F&amp;E) geltend gemacht werden. Folgende Informationen m\u00fcssen bereitgestellt und sollen \u00f6ffentlich verf\u00fcgbar gemacht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Identit\u00e4t des hergestellten, importierten oder gehandelten Nanomaterials,<\/li>\n<li>Verwendung des Nanomaterials,<\/li>\n<li>hergestellte, importierte oder gehandelte Mengen des Nanomaterials,<\/li>\n<li>Identit\u00e4t des Verwenders.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Jahr 2007 wurde in Frankreich ein Runder Tisch \u201eGrenelle de l\u2018environnement\u201c eingerichtet. Stakeholder von staatlicher Seite, regionalen Administrationen, Industrie, Arbeitnehmern, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft haben sich der Vermeidung von Risiken durch die Herstellung und Verwendung von synthetischen Nanomaterialien verschrieben. In diesem Zusammenhang wurden Art. 42 und 185 des Umweltgesetzbuchs erarbeitet, die auch die Grundlage f\u00fcr das vorliegende \u201eGrenelle\u201c-Dekret bilden.<\/p>\n<p><strong>Definition von Nanomaterialien<\/strong><\/p>\n<p>Das Dekret schliesst sich bei der Definition von Nanomaterialien dem Vorschlag der EU-Kommission bzw. der REACH-VO (REACH, KOM, 1907\/2006, Art. 3) an. Unter einem Nanomaterial wird eine \u201eSubstanz mit dem Status Nanopartikel\u201c definiert, die \u201eabsichtlich hergestellt wurde und Partikel in nanometergrosser Dimension, in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder Agglomerat enth\u00e4lt. Dabei m\u00fcssen mindestens 50 % der Nanopartikel in einer oder mehreren Dimensionen Gr\u00f6ssenabmessungen von 1 bis 100 Nanometern aufweisen.\u201c In besonderen F\u00e4llen, in denen Gefahr f\u00fcr Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit besteht oder eine Beeintr\u00e4chtigung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit vorliegt, kann der Mindestwert des Anteils an der Gr\u00f6\u00dfenverteilung auf 1 - 50 % gesenkt werden.<\/p>\n<p>Das Dekret regelt, dass Modifikationen wie Fullerene, Graphen-Flocken und einwandige Kohlenstoff-Nanor\u00f6hrchen (analog zur Definition der EU-Kommission) ebenfalls unter diese Regelung fallen, wenn eine oder mehrere externe Dimensionen kleiner als ein Nanometer sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob freie Nanomaterialien in einer Mischung enthalten oder in Komposite eingebunden sind. Entscheidend ist, ob sie bei Gebrauch freigesetzt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong>Der franz\u00f6sische Alleingang im internationalen Kontext<\/strong><\/p>\n<p>Das Dekret aus Frankreich ist unserer Meinung nach besonders bedeutend, weil es erstmalig in Europa eine generelle Berichtspflicht f\u00fcr Nanomaterialien einf\u00fchrt. Keine andere Regelung in anderen L\u00e4ndern oder auf EU-Ebene geht bislang so weit. Der Aquis Communautaire der EU f\u00fchrt bisher nur sektoriell, z. B. in der Kosmetikbranche, eine Deklarationspflicht f\u00fcr Konsumentenprodukte (ab 2013) ein. Die franz\u00f6sische Nano-Verordnung regelt hingegen alle Nanomaterialien, unabh\u00e4ngig von ihrem Anwendungsfeld. Verglichen mit der Mengenregelung in der REACH-VO (Art. 23), die \u00fcberschritten werden muss, um unter die Informationspflicht zu fallen (&gt; 100 t\/a bis 1. Juni 2013; &gt; 1 t\/a bis 2018), wurde hier die Schwelle f\u00fcr Nanomaterialien dramatisch gesenkt. Damit fallen auch bspw. Forschungslabors von Universit\u00e4ten, die mit Kleinstmengen umgehen, unter die Deklarationspflicht. Die franz\u00f6sische Regelung geht damit in einem wichtigen Punkt sehr viel weiter als die REACH-VO. Sollte das Beispiel aus Frankreich Schule machen, k\u00f6nnten restriktivere Bestimmungen auch in anderen L\u00e4ndern oder auf internationaler Ebene folgen.<\/p>\n<p><strong>Bedeutung des \u201edecret francais\u201c f\u00fcr die Versicherungswirtschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die mannigfaltigen Anwendungsm\u00f6glichkeiten der Nanotechnologien bergen ein enormes wirtschaftliches Potenzial. Das Wissen \u00fcber Umfang und Verteilungsketten von k\u00fcnstlich hergestellten Nanomaterialien ist jedoch nur begrenzt vorhanden. Konsumentenorganisationen und Politiker fordern deshalb seit langem eine verbesserte Information \u00fcber Gefahrenpotenziale, Toxizit\u00e4t und Umweltgef\u00e4hrdung von Nanomaterialien. In vielen L\u00e4ndern wird in diesem Zusammenhang ein Produktregister gefordert, das die Auflistung von Nanomaterialien verbindlich und transparent machen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>F\u00fcr Beh\u00f6rden und Versicherer stellen die fehlenden Daten \u00fcber Menge und Verbreitung von Nanomaterialien in Produkten und Prozessen erhebliche Probleme dar. Es ist derzeit unm\u00f6glich, die Verarbeitungs- und Handelswege von Nanomaterialien quantitativ und qualitativ nachzuvollziehen. In PHi 6\/2011 hat Charly Kingdollar im Artikel \u201eKleine Teilchen \u2013 grosse Wirkung: Nanotechnologie\u201c ausgef\u00fchrt, dass ein Ausbleiben bisheriger Sch\u00e4den durch Nanomaterialien zwar erfreulich ist, dass dies jedoch keineswegs bedeute, dass Nanomaterialien generell unbedenklich seien. Kingdollar rief Versicherer zur Informationssammlung \u00fcber die Nanomaterial-Verwendung ihrer Versicherten und zum Monitoring auf. Mithilfe dieser Daten solle dann das Expositions-Risiko f\u00fcr Arbeitnehmer und Konsumenten besser eingesch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Ob die Nanomaterial-Daten der franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden dereinst \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sein werden und welchen Nutzen sie f\u00fcr externe Stakeholder haben werden, ist momentan noch offen. Die regulatorischen \u201eZ\u00e4hne\u201d des Dekrets sind zudem nicht sehr scharf. Bei einer Zuwiderhandlung gegen das Dekret droht lediglich eine Busse von EUR 3.000. Dennoch k\u00f6nnten Versicherer von der Regelung profitieren. Denn das franz\u00f6sische Dekret wird viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen zwingen, diese Daten zu erheben. Damit sind diese Informationen im Unternehmen verf\u00fcgbar und stehen prinzipiell auch f\u00fcr Versicherer, z. B. bei Abschluss oder Erneuerung einer Police, zur Verf\u00fcgung. Durch die gesetzliche Verankerung der Berichtspflicht k\u00f6nnte sich damit auch die Informationsgrundlage f\u00fcr Versicherer deutlich verbessern.<\/p>\n<p>Source: Haftpflicht international - Recht und Versicherung 2012, Nr. 3: 92-93 (In German).<\/p>\n<p>Latest Issue of PHI: Link (In German)<\/p>\n<p>Link:\u00a0<a href=\"http:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000025377246&amp;dateTexte&amp;categorieLien=id\">http:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000025377246&amp;dateTexte&amp;categorieLien=id<\/a><\/p>\n<p>Further information: <a href=\"mailto:info@innovationsgesellschaft.ch\">info@innovationsgesellschaft.ch<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A currently published article in the journal \"PHi\" edited by the re-insurane company GenRe issues nanotechnology regulation in France. A Decree enacted by the French Ministry for the Environment introduces - for the first time in Europe - mandatory reporting for nanomaterials, starting in 2013.The French example of the registration of nanomaterials in very small quantities could be applied in other countries in order to improve nano-information situation<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[43],"tags":[],"class_list":["post-2846","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-nanotechnology"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2846","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2846"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2846\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12120,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2846\/revisions\/12120"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2846"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2846"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2846"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}