{"id":868,"date":"2011-12-19T08:40:07","date_gmt":"2011-12-19T08:40:07","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.innovationsgesellschaft.ch\/?p=868"},"modified":"2016-06-09T08:13:21","modified_gmt":"2016-06-09T06:13:21","slug":"german-bundestag-spd-claims-for-nano-safety-and-product-register","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/german-bundestag-spd-claims-for-nano-safety-and-product-register\/","title":{"rendered":"German Bundestag: SPD Claims for Nano Safety and Product Register"},"content":{"rendered":"<p>The German Bundestag\u2019s claim is based on a motion (17\/8158) of the Social Democratic fraction (SPD) and encompasses different measures to be evaluated and promoted. To close the information gaps, existing due to the missing general requirement to label nanotechnology-based products, an EU-wide nano product register should be installed. Simultaneously, a national product register has to be worked out and possibly installed no later than by 2013.<\/p>\n<p>Furthermore, the SPD claims the verification of a \u201cnano\u201d labelling on consumer-related products with regard to nano-scaled ingredients that are not embedded in the product. To present a coherent legislation concerning nano-scaled materials and products, the applicable product-, material- and environment legislations have to be proven with reference to potential nano-specific regulation gaps as well. Thereby, the possibility for legal intervention based on the precautionary principle should be assured for public authorities.<\/p>\n<p>The SPD\u2019s catalogue of measures also contains the claim to resume EU-wide negotiations concerning the novel food act as well as the admission procedure and labelling of nano food products. In order to avoid negative environmental impacts by hazardous nanoparticles, the question of an appropriate and safe waste disposal of engineered nanomaterials has to be clarified. This implies the enhanced development and use of improved measurement methods and techniques for the identification of nanomaterials contained in water, soil and the atmosphere. In order to reach comparability of results standardised measuring systems will be important.<\/p>\n<p>Finally, the intensified financial funding of safety and risk research as well as the countering of the skills shortage in the field of nanotechnologies is mentioned in the SPD\u2019s motion. Not only the financial funding of safety and risk research should be increased to 10 percent of the scheduled budget by 2015 but also an interagency and research organisation implying strategy should be implemented. With regard to the skills shortage the SPD suggests to implement cross-technology measures as well as strategies to generate interest for engineer careers and nanotechnologies.<\/p>\n<p><em>(Summarised in English by the Innovation Society Ltd., St.Gallen)<\/em><\/p>\n<p>Original text in German: <a href=\"http:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/20111219_Chancen_der_NT_nutzen_und_Risiken_fuer_Verbrauc1.pdf\">\"Chancen der Nanotechnologie nutzen und Risiken f\u00fcr Verbraucher reduzieren\":<\/a><\/p>\n<p>Die Forderungen der SPD-Fraktion:<\/p>\n<p>1. Nanotechnologien sind ein Sammelbegriff f\u00fcr eine Vielzahl von Anwendungen, Innovationen und Entwicklungen, die sich typischerweise mit Strukturen und Prozessen in der Dimension von 1 bis 100 Nanometern befassen. Im Mittelpunkt der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Diskussion stehen die gezielt beziehungsweise gewollt erzeugten Nanomaterialien sowie deren Verwendung. Nanotechnologien zeichnen sich durch vielseitige Anwendungsbereiche aus. Neben ihrem Einsatz im Energie-, Material- oder Gesundheitsbereich halten Nanotechnologien einen rasanten Einzug in den Alltag von Verbraucherinnen und Verbraucher.<\/p>\n<p>Das Interessante an der Nanotechnologie ist die Kleinheit des Materials. Aus der Nanoskaligkeit der Partikel resultieren dabei neue Eigenschaften, mit denen die Herstellung von bekannten Produkten optimiert oder ihr Nutzen verbessert werden kann. Zum Beispiel k\u00f6nnen Materialien in Nanogr\u00f6\u00dfe h\u00e4rter oder elektrisch leitf\u00e4higer werden als das gleiche Material bei h\u00f6herer Skaligkeit. Die neuen Eigenschaften k\u00f6nnen f\u00fcr Mensch und Umwelt aber auch problematisch sein, wenn toxische oder kanzerogene Potenziale auftreten und sie vermehrt in der Luft, dem Abwasser oder dem Abfall zu finden sind. Nanomaterialien k\u00f6nnen auch die Struktur von Feinst\u00e4uben wie Asbest annehmen. Derzeit gibt es keinen Grund f\u00fcr eine pauschale Warnung oder Entwarnung, was die potenzielle Gef\u00e4hrlichkeit von Nanomaterialien angeht.<\/p>\n<p>2. Auch wenn bisher keine konkrete Gefahr nachgewiesen werden konnte, sieht der Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Umweltfragen in seinem Gutachten vom September 2011 bei einigen Produkten und Verwendungen aus Vorsorgegesichtspunkten einen \"Anlass zur Besorgnis\". So ist zum Beispiel nicht ausgeschlossen, dass Nanosilber in Produkten mit zweifelhaftem Zusatznutzen \u2013 wie zum Beispiel Socken mit Nanosilber \u2013 auf lange Sicht zu Resistenzen von Bakterien f\u00fchrt und damit seinen sinnvollen Einsatz im Gesundheitsbereich gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Deshalb bedarf es einer m\u00f6glichst fr\u00fchzeitigen Risikobewertung jedes nanoskaligen Materials. Zu einigen schon l\u00e4nger auf dem Markt befindlichen Materialien liegen heute schon Studien zur Toxikologie und Exposition vor, bei vielen Materialien ist heute \u00fcber deren toxikologisches Profil und ihr Verhalten in der Umwelt kaum etwas bekannt. Daher kommt es darauf an, dass die Hersteller fr\u00fchzeitig umfassende und aussagef\u00e4hige Daten zu den Risiken von Nanomaterialien ermitteln und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich machen. Solange keine wissenschaftliche Risikobewertung vorliegt und eine gesetzliche Regelung im europ\u00e4ischen Chemikalienrecht noch fehlt, ist dies ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz und Akzeptanz in der breiten \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>3. Nanotechnologie gilt allgemein als Schl\u00fcsseltechnologie, von der Anst\u00f6\u00dfe zu innovativen Entwicklungen in den verschiedensten technologischen Bereichen und gesellschaftlichen Anwendungsfeldern zu erwarten sind. Dabei zeichnen sich sinnvolle und hilfreiche Anwendungen etwa im Bereich Umwelt und Energie sowie im Gesundheitswesen ab. Auch wenn viele Bereiche der Nanotechnologien noch der Grundlagenforschung zuzurechnen sind gibt es inzwischen viele verbrauchernahe Produkte mit Nanomaterialien. Auf dem Markt sind zum Beispiel Lacke, Kosmetika, Kleidungsst\u00fccke, Filter oder Computerchips. Aber auch in der Medizin werden Nanomaterialien bereits in der Diagnostik und in der Tumorbehandlung angewendet, ein deutsches Unternehmen erhielt vor kurzem erstmals die Zulassung f\u00fcr eine Tumortherapie.<\/p>\n<p>4. Trotz der rasanten Verbreitung k\u00f6nnen Verbraucherinnen und Verbraucher heute meistens nicht erkennen, ob er ein Produkt mit Nanomaterial kauft. Teilweise wird mit dem Zusatz \"Nano\" geworben, sogar dann, wenn keine Nanomaterialien enthalten sind, teilweise wird ihre Verwendung nicht ausgewiesen. \u00dcber die Wirkungsweise und die spezifischen Vorteile werden Verbraucherinnen und Verbraucher h\u00e4ufig nicht informiert. Derzeit gibt es keine generelle Kennzeichnungspflicht f\u00fcr nanohaltige Produkte. F\u00fcr Lebensmittel wurde in der im Sommer 2011 beschlossenen EU-Lebensmittelinformationsverordnung eine Pflicht zur Kennzeichnung aufgenommen. F\u00fcr Kosmetika gilt ab 2013 eine verpflichtende Kennzeichnung auf EU-Ebene. Andere verbrauchernahe Produkte wie Lebensmittelverpackungen, Wasch- und Haushaltsmittel und Textilien k\u00f6nnen ohne einen Hinweis auf Nanomaterial auf den Markt gebracht werden. Um Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen zu informieren sollte die Kennzeichnung auf alle verbrauchernahen Produkte ausgeweitet werden.<\/p>\n<p>5. Es gibt derzeit keine \u00dcbersicht \u00fcber Nanoprodukte, Art und Menge der in ihnen enthaltenen Nanomaterialien oder \u00fcber deren Spezifikation. Beh\u00f6rden verf\u00fcgen bisher nicht \u00fcber ausreichende Informationen dar\u00fcber, welche Produkte mit Nanomaterialien in Deutschland hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Die f\u00fcr Sicherheitsfragen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, die bei Gefahrenabwehr aktiv werden m\u00fcssten, ben\u00f6tigen einen \u00dcberblick \u00fcber auf dem Markt befindliche Nanoprodukte, um im Rahmen von Risikomanagementma\u00dfnahmen schnell reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Deshalb sind ein \u00f6ffentliches Produktregister und eine Meldepflicht erforderliche und angemessene Ma\u00dfnahmen. Im Sinne der Markttransparenz sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher in einem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Produktregister \u00fcber alle auf dem Markt befindlichen verbrauchernahen Produkte mit Nanomaterialien informieren k\u00f6nnen. Dabei werden die Vorteile der eingesetzten Nanopartikel dargestellt. Ebenso soll dar\u00fcber informiert werden, wie m\u00f6gliche Risiken minimiert wurden. Bei diesem \u00f6ffentlichen Produktregister sollen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung technischer Details m\u00f6glich sein, wenn dies Betriebsgeheimnisse ber\u00fchrt und die f\u00fcr die Verbraucher wesentlichen Informationen gew\u00e4hrleistet sind. Ein solches Produktregister sollte EU-weit eingef\u00fchrt werden. Wenn seine Einf\u00fchrung verz\u00f6gert wird, sollte ein nationales Register, welches mit einem zuk\u00fcnftigen europ\u00e4ischen Produktregister zu harmonisieren w\u00e4re, erwogen werden.<\/p>\n<p>Auf dieser Informationsplattform, welche durch die zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rden laufend aktualisiert wird, sollte, wie bereits im Antrag auf Bundestagsdrucksache 16\/12695 gefordert, ebenfalls die Bev\u00f6lkerung, Politik und Wirtschaft \u00fcber geltende Bestimmungen, Vorschriften und Empfehlungen informiert werden.<\/p>\n<p>6. Auf dem Gebiet der Nanotechnologien ist die Bundesrepublik weltweit mit an der Spitze. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistete die konsequente und m\u00f6glichst transparente F\u00f6rderpolitik der letzten Jahrzehnte und eine kritisch-progressive Begleitung durch den Bundestag. Etwa die H\u00e4lfte der in Europa ans\u00e4ssigen Unternehmen in diesem Bereich stammt aus Deutschland. Das Weltmarktpotenzial f\u00fcr nanobasierte Produkte allein im Bereich Umwelt und Energie wird laut einer Studie auf 57 Milliarden Euro im Jahr 2015 gesch\u00e4tzt. In Deutschland waren 2010 in dem gesamten Bereich Nanotechnologie \u00fcber 960 Unternehmen aktiv. Mehr als zwei Drittel davon sind Kleine oder Mittlere Unternehmen (KMU). 2007 lag der durch deutsche Firmen in diesem Segment generierte Umsatz bei ca. 33 Mrd. Euro.<\/p>\n<p>Auf Grund der langj\u00e4hrigen nationalen Unterst\u00fctzung der Nanotechnologien steht Deutschland heute weltweit bei der Forschungsf\u00f6rderung auf Platz drei hinter den USA und Japan. Dabei profitiert Deutschland von einer exzellenten Forschungslandschaft aus au\u00dferuniversit\u00e4ren Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Positiv f\u00fcr den Stand der Nanotechnologie sind auch die fr\u00fchzeitigen Impulse verschiedener Organisationen. Zu nennen sind dabei die kontinuierliche Arbeit verschiedener Bundesbeh\u00f6rden, gesellschaftlicher Gruppen und Industrieverb\u00e4nde. Besonders hervorzuheben ist dabei auch die Arbeit der Nano-Kommission, welche 2006 vom damaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ins Leben gerufen wurde. In dieser Kommission arbeiteten Vertreterinnen und Vertreter aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung, der Wissenschaft, Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam an Fragestellungen der Nanotechnologie. 2011 hat die Kommission ihren Endbericht vorgestellt.<\/p>\n<p>7. Die Sicherheitsforschung und die ethische und soziale Begleitforschung sind in den Nanotechnologien besonders wichtig. Die Vorg\u00e4ngerregierungen haben daf\u00fcr gesorgt, dass diese Gelder signifikant erh\u00f6ht wurden. Derzeit werden f\u00fcr die Sicherheitsforschung ca. 6,2 Prozent der Bundesmittel f\u00fcr Nanotechnologien ausgegeben. Wenn man aber die Gesamtf\u00f6rderung der Nanotechnologie zum Vergleich heranzieht, wird f\u00fcr Sicherheitsforschung aber nur 3,5 Prozent der Mittel verwandt. In Anbetracht der gro\u00dfen Wissensl\u00fccken, aber auch der enormen Chancen dieser Materialien muss dieser Anteil deutlich erh\u00f6ht werden. Der Deutsche Bundestag hat deshalb im Jahre 2009 beschlossen, diesen Anteil bis 2012 auf mindestens zehn Prozent zu erh\u00f6hen (Bundestagsdrucksache 16\/12695). Zum jetzigen Zeitpunkt steht zu bef\u00fcrchten, dass dieses Ziel nicht eingehalten wird. Wir brauchen eine ressort\u00fcbergreifende, wichtige Akteure der \u00f6ffentlichen Forschung einbeziehende Strategie auf dem Feld der Sicherheitsforschung, die in einem offenen, f\u00fcr Anregungen aus der Gesellschaft offenen Prozess erarbeitet werden muss.<\/p>\n<p>8. Rechtsvorschriften m\u00fcssen den mit Nanomaterialien verbundenen m\u00f6glichen Risiken Rechnung tragen. Dazu muss kontinuierlich gepr\u00fcft werden, ob eine Anpassung der derzeitigen nationalen und europ\u00e4ischen Rechtsvorschriften, beispielsweise in Bezug auf bestehende Schwellenwerte, notwendig werden k\u00f6nnte. Gro\u00dfe Bedeutung kommt hierbei angemessenen Test- und Risikobewertungsmethoden zu, da auf deren Grundlage \u00fcber Rechtsvorschriften, Verwaltungsentscheidungen sowie die Verpflichtungen von Herstellern und Arbeitgebern entschieden wird. Dazu m\u00fcssen Wissensl\u00fccken m\u00f6glichst schnell geschlossen werden, um zu einer verl\u00e4sslichen Bewertung von m\u00f6glichen Gefahren bei der Verwendung von Nanomaterialien zu kommen.<\/p>\n<p>9. So lange die m\u00f6glichen Risiken der jeweiligen Nanopartikel aber nur ungen\u00fcgend untersucht sind, gebieten Vernunft und Vorsorgeprinzip, dass die Verbreitung von k\u00fcnstlich hergestellten freien Nanopartikeln in Gew\u00e4sser, Luft, B\u00f6den und Abfall so weit wie m\u00f6glich vermieden wird. Hierbei spielt die Herstellung und Entsorgung von Produkten mit Nanopartikeln, auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz, eine besondere Rolle. So lange keine Risikobewertungen vorliegen sollte das gezielte Einbringen von Nano-Partikeln in Lebensmitteln unterbleiben und die Verwendung von die in besonders engen Kontakt mit dem menschlichen K\u00f6rper gelangen, der Kennzeichnung und einem vorl\u00e4ufigen Zulassungsverfahren unterliegen. Fehlinvestitionen und Folgekosten f\u00fcr Gesellschaft und Wirtschaft und irreparable Sch\u00e4den k\u00f6nnen so vermieden werden.<\/p>\n<p>10. Im Juni dieses Jahres warnte das Bundesinstitut f\u00fcr Risikoforschung (BfR) vor dem Einsatz von Nanosilber. \"Nanosilber geh\u00f6rt nicht in Lebensmittel, Textilien und Kosmetika\" titelte das BfR. Das Bundesinstitut war zu dem Schluss gekommen, das in Bezug auf die Toxizit\u00e4t von Nanosilber zu viele Fragen noch offen sind. Es empfahl daher, auf den Einsatz von Nanosilber in Lebensmitteln, und Bedarfsgegenst\u00e4nden solange zu verzichten, bis eine ausreichende Datenlage eine Bewertung erlaubt. Trotz der Warnung des BfR hat die Bundesregierung bisher keine Konsequenzen gezogen und entsprechende Ma\u00dfnahmen ergriffen. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen daher weiterhin Produkte mit Nanosilber, ohne dass deren Unbedenklichkeit belegt ist. Das Einschreiten des Staates ist aufgrund des Vorsorgeprinzips notwendig.<\/p>\n<p>11. In der Vergangenheit wurden staatliche Schutzma\u00dfnahmen h\u00e4ufig erst dann ergriffen, wenn die sch\u00e4dlichen Wirkungen eines neuen Stoffs oder eines neuen Produktes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wissenschaftlich belegt werden konnten. Fehlten wissenschaftliche Erkenntnisse, die einen kausalen Zusammenhang zwischen einem Stoff, einem Produktionsverfahren oder einem Produkt einerseits und einem Schaden andererseits beweisen, wurden oft keine Schutzma\u00dfnahmen ergriffen. In der Zwischenzeit hat sich jedoch der Gedanke des Vorsorgeprinzips durchgesetzt, wonach Risiken f\u00fcr Mensch und Umwelt \u2013 unter sorgsamer Abw\u00e4gung von Kosten und Nutzen \u2013 so weit wie m\u00f6glich auch dann pr\u00e4ventiv vermieden werden sollten, wenn noch wissenschaftliche Unsicherheiten vorhanden sind und ein abstrakter Anlass zur Besorgnis besteht.<\/p>\n<p>12. In seinem Gutachten \"Vorsorgestrategien f\u00fcr Nanomaterialien\" stellt der Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Umweltfragen fest, dass in vielen Rechtsbereichen noch immer rechtliche Eingriffsgrundlagen fehlen, um im Bereich der Nanotechnologie staatliches Handeln im Sinne des Vorsorgeprinzips zu erm\u00f6glichen. Wo keine Regulierung vorhanden ist, muss nach wie vor eine hinreichende Gefahr nachgewiesen werden. Damit tr\u00e4gt der Staat die Beweispflicht f\u00fcr die Gef\u00e4hrlichkeit eines Stoffes oder Produktes und nicht der Hersteller die Beweislast f\u00fcr dessen Ungef\u00e4hrlichkeit. Grunds\u00e4tzlich tragen zwar die Hersteller die Verantwortung f\u00fcr die Sicherheit ihrer Produkte, was in der gesetzlich geregelten Produktverantwortung und den Vorgaben des Haftungsrechts zum Ausdruck kommt. In besonders sensiblen Bereichen oder wenn Anhaltspunkte f\u00fcr ein Risiko bestehen, muss bei einem bestehenden Wissensdefizit jedoch der Staat handeln und das Vorsorgeprinzip anwenden. Hierzu bedarf es einer auf naturwissenschaftliche Sachverhalte gest\u00fctzten Risikoermittlung und Risikobewertung.<\/p>\n<p>13. Als Ma\u00dfnahmen kommen der Abbau von Wissensl\u00fccken durch Risikoforschung, rechtsverbindliche Haftungsregelungen, Informations- und Kennzeichnungspflichten, aber auch Zulassungsverfahren mit Umkehr der Beweislast in Frage. Im Lebensmittelbereich sollte auf EU-Ebene das f\u00fcr neuartige Lebensmittel geltende Zulassungsverfahren auf Produkte mit Nanomaterialien ausgeweitet werden, wie es in den Verhandlungen \u00fcber die EU-Verordnung \u00fcber neuartige Lebensmittel (\"Novel Food-Verordnung\") vorgesehen war. Wenn in anderen Bereichen eine Kontrolle vor Markteintritt nicht als notwendig erachtet wird, sollte zumindest eine vorsorgeorientierte Eingriffsgrundlage f\u00fcr auf dem Markt befindliche Produkte vorhanden sein, damit im Falle einer abstrakten Besorgnis die Herstellung, Vermarktung oder Verwendung erforderlichenfalls beschr\u00e4nkt werden kann.<\/p>\n<p>14. Wie viele andere neuen Technologien wirft auch die Nanotechnologie ethische Fragen auf. Auf nationaler wie auch auf europ\u00e4ischer und internationaler Ebene wurden Gremien eingesetzt, die sich mit den ethischen Fragen und der Bewertung der Chancen und Risiken der Nanotechnologie besch\u00e4ftigen. Thematisiert werden beispielsweise m\u00f6gliche Eingriffe in die Privatsph\u00e4re sowie die neuen M\u00f6glichkeiten und Risiken im Gesundheitssektor beim Einsatz der Nanotechnologie. Viele dieser Fragen sind in ihren Grunds\u00e4tzen bereits in anderen Technologiefeldern behandelt worden. Die Ergebnisse dieser Diskurse sollten in die gesellschaftlichen Diskussionen um die Chancen und Risiken der Nanotechnologie einbezogen werden.<\/p>\n<p>15. Akzeptanz ist eine zentrale Grundvoraussetzung der Anwendung jeglicher Innovation. Die Nanotechnologie hat in Deutschland eine relativ hohe Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung. Hierbei wird aber zwischen Produktgruppen unterschieden. Abgelehnt wird zum Beispiel der Einsatz von Nanotechnologie in Lebensmitteln. Zentrale Voraussetzung f\u00fcr Akzeptanz ist Transparenz. Allerdings k\u00f6nnen R\u00fcckrufaktionen diese Akzeptanz nachhaltig gef\u00e4hrden. Dem kann mit umfassender Information und Transparenz, aber auch mit verst\u00e4rkter pr\u00e4ventiver Risikoforschung, deren Ergebnisse in angemessener Weise der Gesellschaft zu vermitteln sind, entgegengetreten werden. Um Unsicherheiten zu begegnen, ist auch die Wirtschaft gefordert. Das von vielen Seiten geforderte Produktregister ist ein gutes Mittel zur Erh\u00f6hung dieser Transparenz.<\/p>\n<p>16. Die Nanotechnologie erfordert, wie andere Schl\u00fcsseltechnologien auch, fach- und ressort\u00fcbergreifendes Denken. Dieser Herausforderung muss bereits in der Ausbildung Rechnung getragen werden. F\u00fcr die Risikobewertung werden zudem verst\u00e4rkt Toxikologinnen und Toxikologen ben\u00f6tigt. F\u00fcr den gesamten Ausbildungsbereich sind die L\u00e4nder gefragt, der Bund sollte diese - wo m\u00f6glich - unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>II. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass endlich alle Forderungen des durch den Bundestag verabschiedeten Antrages auf Bundestagsdrucksache 16\/12695 umgesetzt werden, insbesondere das Ziel, die Sicherheitsforschung bis 2012 auf mindestens zehn Prozent zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<\/p>\n<ul>\n<li>dem Thema Sicherheit h\u00f6chste Priorit\u00e4t beizumessen, da diese eine Grundvoraussetzung f\u00fcr die Nutzung der Nanotechnologie und deren Akzeptanz in der Wirtschaft und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist;<\/li>\n<li>\u00a0im Ministerrat der EU die sofortige Einrichtung eines Nanoproduktregisters zu fordern und parallel dazu mit der Erarbeitung eines nationalen Nanoproduktregisters zu beginnen, um dieses gegebenenfalls bis 2013 online zu stellen;<\/li>\n<li>\u00a0eine Kennzeichnungspflicht bei nanoskaligen Inhaltstoffen mit dem Zusatz \"nano\" auf allen verbrauchernahen Produkten zu pr\u00fcfen, in denen Nanomaterialien nicht fest eingebunden sind;<\/li>\n<li>\u00a0sich daf\u00fcr einzusetzen, dass die Erarbeitung einer anwendbaren, tragf\u00e4higen und international anerkannten Definition von Nanopartikeln beschleunigt wird; als ersten Schritt sich zur Definition der EU-Kommission f\u00fcr Nanomaterialien zu positionieren und zu pr\u00fcfen, welche Konsequenzen eine Einbeziehung nat\u00fcrlicher Materialien und die Ausweitung auf bis zu 300 Nanometer nach dem Stand der Technik mit sich bringen w\u00fcrde;<\/li>\n<li>\u00a0das Produkt-, Stoff- und Umweltrecht auf nanospezifische Regelungsl\u00fccken und allgemeine Vorsorgedefizite zu pr\u00fcfen und auf EU- und ggf. nationaler Ebene Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine koh\u00e4rente Gesetzgebung f\u00fcr nanoskalige Stoffe und Produkte vorzulegen. Dabei ist sicher zu stellen, dass jedenfalls eine vorsorgeorientierte Eingriffsgrundlage der Beh\u00f6rden f\u00fcr auf dem Markt befindliche Produkte vorhanden ist;<\/li>\n<li>\u00a0sich auf EU-Ebene f\u00fcr eine Neuaufnahme der Verhandlungen \u00fcber die Verordnung \u00fcber neuartige Lebensmittel und ein Zulassungsverfahren sowie die Kennzeichnung f\u00fcr Nano-Lebensmittel einzusetzen;<\/li>\n<li>\u00a0zu pr\u00fcfen, wie eine sachgerechte Entsorgung von synthetischen Nanomaterialien sichergestellt werden kann, ohne dass gef\u00e4hrliche Nanopartikel in die Umwelt gelangen;<\/li>\n<li>\u00a0darauf hinzuwirken, dass verst\u00e4rkt verbesserte Messverfahren und Messtechniken zur Identifizierung von Nanomaterialien in Wasser, Boden und Luft entwickelt und eingesetzt werden. Wichtig sind dabei standardisierte Testverfahren, um die Ergebnisse vergleichbar zu machen;<\/li>\n<li>\u00a0die Sicherheitsforschung noch st\u00e4rker als bisher finanziell zu f\u00f6rdern, indem der Anteil der Sicherheitsforschung bis 2015 an den vorgesehenen Gesamtausgaben auf mindestens zehn Prozent erh\u00f6ht wird. Grundlage bildet eine ressort\u00fcbergreifende, auch Forschungsorganisationen einbeziehende Strategie auf dem Feld der Sicherheitsforschung die in einem offenen, f\u00fcr Anregungen aus der Gesellschaft offenen Prozess erarbeitet werden muss;<\/li>\n<li>\u00a0dem Fachkr\u00e4ftemangel technologie\u00fcbergreifend zu begegnen und angesichts der zur Zeit im Ingenieurbereich fehlenden Fachkr\u00e4fte Strategien zu entwickeln, wie bei jungen Menschen Interesse f\u00fcr diese Berufe und f\u00fcr Nanotechnologien geweckt werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Source: Deutscher Bundestag<\/p>\n<p>Further Information:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/20111219_Chancen_der_NT_nutzen_und_Risiken_fuer_Verbrauc1.pdf\">Drucksache 17\/8185 vo, 14.12.2011: Chancen der Nanotechnolgie nutzen und Risiken f\u00fcr Verbraucher reduzieren (pdf; 245 KB) <\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/20111219_Nanotechnologie_Gezielte_Forschungsfoerderung_f1.pdf\">Drucksache 16\/12695 vom 22.04.2009: Nanotechnologie - Gezielte Forschungsf\u00f6rderung f\u00fcr zukunftstr\u00e4chtige Innovationen und Wachstumsfelder (pdf; 106 KB)<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>The Social Democratic fraction (SPD) in the German Bundestag claimed with their motion (17\/8158) to attach great importance to safety in the field of nanotechnology. In the EU Council of Ministers the immediate installation of a nano product register should be requested.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[43],"tags":[],"class_list":["post-868","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-nanotechnology"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/868","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=868"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/868\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12015,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/868\/revisions\/12015"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=868"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=868"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/innovationsgesellschaft.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=868"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}