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03.01.2011

Konsumenten möchten wissen, welche Produkte Nanomaterialien enthalten - Schweizer Dialogplattform Konsumenteninformation zu Nanoprodukten

Die Bevölkerung möchte informiert sein, ob und in welchen Produkten Nanomaterialien enthalten sind. Dies hat sich auch in Gesprächen zwischen Vertretern von Behörden, Konsumentenorganisationen, Industrie und Detailhandel bestätigt. Gewünscht werden neutrale, verständliche Informationen zu Anwendung und Sicherheit von Nanomaterialien. Die Deklaration von Nano-Produkten soll in der Schweiz in Abstimmung mit der EU eingeführt werden. Eine Internet-Plattform soll zudem einen schnellen und guten Überblick über Chancen und Risiken der Nanotechnologie ermöglichen.

Die Nanotechnologie hält Einzug in unseren Alltag: Sie gilt als Schlüsseltechnologie für Produktinnovationen und kommt heute schon in mehreren Produkten zur Anwendung, etwa in selbstreinigenden Oberflächen für Bäder, in Autolacken, Fassadenanstrichen, funktionalen Textilien, aber auch für wirksamere Krebs-Medikamente oder Lebensmittelverpackungen.

Das Bundesamtes für Gesundheit (BAG), zuständig für die Sicherheit von Chemikalien und Lebensmitteln, hat Vertreter von Behörden, Konsumentenorganisationen, Industrie und Detailhandel eingeladen, an einer gemeinsamen Plattform Möglichkeiten zu suchen, wie die Öffentlichkeit transparent und verständlich über die neue Technologie und ihre Umsetzung informiert werden kann.

Deklarationspflichten in der Schweiz und der EU

Unumstritten ist:

  • Für Nanomaterialien, die unter das geltende Chemikalienrecht fallen, gilt bereits heute in der Schweiz und der EU eine Deklarationspflicht für als gefährlich eingestufte Nanomaterialien und Produkte. Gleich wie bei gefährlichen Chemikalien müssen auch Nanoprodukte auf Etikette und Verpackung mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden.
  • Nanoskalige Inhaltsstoffe in Kosmetika müssen in der EU ab Ende 2013 mit dem begriff „nano“ gekennzeichnet werden. Die Schweiz wird diese Regelung ebenfalls übernehmen, wobei der genaue Zeitpunkt noch offen ist.
  • Noch in Diskussion ist der Umgang mit nano-haltigen Lebensmitteln. Derzeit sind noch kaum Produkte auf dem europäischen Markt; trotzdem diskutiert die EU-Kommission eine Regelung punkto Lebensmitteldeklaration, der sich die Schweiz wohl anschliessen wird.

Informationen auf einen Blick

Neben der eigentlichen Produkte-Deklaration wurden an der BAG-Dialogplattform weitere Möglichkeiten diskutiert, wie die Konsumenten über Nanotechnologie informiert werden können.
Im Zentrum der Informationsbestrebungen steht die Lancierung einer Nano-Webseite, die breit und neutral über die Anwendungsgebiete von Nanomaterialien in Konsumgütern orientiert und Basisinformationen zu Funktion und Sicherheit von Nanomaterialien enthält. Die Informationsplattform soll Konsumenten, Unternehmen, aber auch Wissenschaftlern und Anwendern helfen, einen schnellen und guten Überblick über die aktuellen Forschungsaktivitäten und die Diskussion um potenzielle Risiken der Nanotechnologie zu gewinnen. Die ersten Arbeiten zur Erarbeitung eines Web-Konzepts sind bereits angelaufen. Die Website wird zweistufig aufgebaut. In einer ersten Phase soll der Fokus auf Basisinformationen zur Nanotechnologie und Informationen über laufende Aktivitäten des Bundes gelegt werden. In einer zweiten Phase soll die Website in Zusammenarbeit mit Handel, Industrie und Konsumentenorganisationen mit Produkteinformationen erweitert werden.

Hintergrund

Der Bundesrat hat am 9. April 2008 einen umfassenden Aktionsplan „Synthetische Nanomaterialien“ vorgelegt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien zu gewährleisten. Das Massnahmenpaket verfolgt vier Ziele: fehlende wissenschaftliche Grundlagen zur Risikobeurteilung sollen erarbeit und regulatorische Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien geschaffen werden. Als fester Bestandteil von Technologieentwicklungen gilt für den Bundesrat überdies die Kommunikation und der öffentliche Dialog über Nanotechnologien. Die geplante Nano-Website soll hierzu einen Beitrag leisten. Zudem soll besser über bestehende Förderinstrumente des Bundes für die Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger Anwendungen der Nanotechnologie informiert werden.

Die Umsetzungsarbeiten sind im Gang. Als erstes Resultat ist das im Aktionsplan vorgesehene Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien erarbeitet und publiziert worden. Er unterstützt Industrie und Detailhandel darin, mögliche Risikoquellen in Produktion, Gebrauch und Entsorgung frühzeitig zu identifizieren. Zudem steht ein Leitfaden für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern kurz vor der Publikation im Internet. Er soll helfen, sicherheitsrelevante Daten über synthetische Nanomaterialien in Sicherheitsdatenblätter zu integrieren. Eine Vollzugshilfe für die Entsorgung industrieller und gewerblicher nanomaterialhaltiger Abfälle sowie eine Anleitung zur Selbstkontrolle, die aufzeigt wie Hersteller die Sicherheit ihrer Nanoprodukte beurteilen können, sind in Vorbereitung. Im Bereich der Forschung wird das vom Bundesrat lancierte Nationale Forschungsprogramm 64 „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ mithelfen, die bestehenden wissenschaftliche Lücken zu schliessen. Ende 2010 werden die Forschungsarbeiten starten können.