Seit 2005

11.02.2010

Postulat an den Schweizer Bundesrat: Auslegeordnung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf der Nanotechnologie

In einem Postulat vom 10. Dezember 2009 wird der Schweizer Bundesrat beauftragt, den Handlungsbedarf bezüglich einer Regulierung von Nanomaterialien und deren Anwendungen erneut zu überprüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten. Der Bundesrat sichert eine Überprüfung der Wirkungen des laufenden Aktionsplans im Jahr 2011 zu und will auch insbesondere die Entwicklungen in der EU berücksichtigen.

Seit der Lancierung des Schweizer Aktionsplans für synthetische Nanomaterialien ist der Bundesrat wiederholt mit Anfragen und Postulaten zur Nanotechnologie konfrontiert worden. So forderte die Grüne Fraktion 2006 und 2008 gesetzliche Regelungen für Nanomaterialien sowie eine Deklarationspflicht für Produkte mit Nanopartikeln, um Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit im Umgang mit nanotechnologischen Produkten zu garantieren.

Die Antwort des Bundesrats auf diese Vorstösse zielte jeweils darauf ab, das im Schweizer Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" vorgezeichnete Vorgehen weiter zu verfolgen und die Ergebnisse aus diesem Prozess abzuwarten. So könnten allfällige Vorschriften zu Nanotechnologien erst erlassen werden, wenn dafür die notwendigen Grundlagen zur Beurteilung der Risiken von Nanomaterialien bestehen.

Mit dem Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" vom 9. April 2008 hat der Bundesrat für den Zeitraum bis 2011 ein Massnahmenpaket vorgelegt, mit dem die Risiken synthetischer Nanomaterialien abgeschätzt und im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung unter Wahrung des Vorsorgeprinzips kontrolliert werden können.

Das aktuelle Postulat vom 10. Dezember 2009 beauftragt den Bundesrat, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, in welchen Rechtsgebieten er bei der Nanotechnologie welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Der Postulant argumentiert, dass die Nanotechnologien in der Öffentlichkeit gegenwärtig einen guten Ruf geniessen. Dieses positive Umfeld gelte es für eine Auslegeordnung und umsichtige Vorbereitung einer Gesetzgebung im Bereich der Nanotechnologie zu nutzen.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Antwort vom 3. Februar 2010, dass die bestehende Gesetzgebung zwar ausreiche, um synthetische Nanomaterialien zu regulieren. Auf der Stufe der Ausführungsverordnungen bestehe aber sowohl bei den produkteorientierten wie bei den schutzzielorientierten Ausführungsbestimmungen ein Überprüfungsbedarf. Der Bundesrat wird daher 2011 die Wirkungen des Aktionsplans überprüfen, den Regulierungsbedarf erneut analysieren und in einem Bericht darstellen. Dabei wird auch die rechtliche Entwicklung im Ausland insbesondere in der EU berücksichtigt werden.

Synthetische Nanomaterialien werden in der heutigen Schweizer Gesetzgebung zwar nicht speziell behandelt, sind aber implizit in allen den Gesundheits- und Umweltschutz betreffenden Regelungsbereichen mit eingeschlossen. Vergleichbare Ansätze wie die neuen EU-Regelwerke für Kosmetika und Neuartige Lebensmittel, welche explizit Bezug auf Nanomaterialien nehmen, existieren in der Schweiz noch nicht.

In der Schweizer Politik ist ein Postulat ein parlamentarischer Vorstoss auf gemeinde-, kantonaler oder eidgenössischer Ebene, der von der jeweiligen Exekutive verlangt, zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Ein Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangen (Wikipedia).

Quellen: Curia Vista