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10.03.2010

Auslegeordnung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf der Nanotechnologie in der Schweiz kommt 2011

Das Postulat von Hansruedi Stadler (CVP) zur Klärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs in Bezug auf Nanotechnologien wurde am 9. März 2010 im Ständerat angenommen. Damit wird der Bundesrat im Jahr 2011 die Wirkungen des laufenden Aktionsplans überprüfen, den Regulierungsbedarf erneut analysieren und darüber Bericht erstatten.

Am 9. März wurde in der Frühjahrssession des Ständerats das Postulat "Nanotechnologie - Auslegeordnung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf" von Ständerat Hansruedi Stadler (Fraktion CVP/EVP/glp) behandelt. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, in welchen Rechtsgebieten er bei der Nanotechnologie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht.

Hansruedi Stadler geht in seiner Rede vor dem Ständerat insbesondere darauf ein, dass im Ausland bereits gewisse Nanoprodukte erhältlich seien, die bedenklich erscheinen, z. B. Wellnessprodukte, die feinste Teilchen der Edelmetalle Gold, Platin und Iridium enthalten. Weitgehend unbemerkt habe die Nanotechnologie auch Einzug in den Lebensmittelbereich gehalten, und über das Internet können diese Produkte auch aus dem Ausland in die Schweiz gelangen.

Insgesamt will Stadler gemäss eigenen Angaben mit seinem Vorstoss keine Wertung der Nanotechnologien vornehmen, sondern eine Auslegeordnung über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf beispielsweise im Lebensmittelrecht, im Chemikalienrecht, im Heilmittelrecht oder im Produktehaftpflichtrecht bewirken.

Zudem müssten auch die Entwicklungen im europäischen Raum beachtet werden, so Stadler. Er verweist auf den eben publizierten Schlussbericht des FramingNano-Projekts, dessen Ansatz - die FramingNano Governance Plattform - in eine ähnliche Richtung wie sein Postulat weisen würde.

Bundesrat Didier Burkhalter verweist in seiner Antwort auf das Postulat auf den Schweizer Aktionsplan, welcher bereits eine Reihe an Massnahmen beschreibt, und besonders die Eigenverantwortung der Industrie stärken möchte. Der gültige Rechtsrahmen sei grundsätzlich geeignet, Nanotechnologien und Nanomaterialien zu regulieren, aber auf der Stufe der Ausführungsverordnungen könnte Handlungsbedarf bestehen. Für eine Festlegung auf Bedingungen zur Markteinführung und Qualitätsanforderungen für Gesundheit und Umwelt für Produkte mit Nanomaterialien seien die bestehenden wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen allerdings noch ungenügend, so Burkhalter.

Der Bundesrat werde aber 2011 die Wirkungen des Aktionsplans überprüfen, den Regulierungsbedarf erneut analysieren und in einem Bericht darstellen. Dabei wird auch die rechtliche Entwicklung im Ausland, insbesondere in der EU, berücksichtigt werden.

Der Ständerat ist der Empfehlung des Bundesrats gefolgt und hat das Postulat angenommen.

Quelle: Amtliches Bulletin (National- und Ständerat)