Auswirkungen der Einführung eines europaweiten Nano-Registers
Das Umweltbundesamt (UBA) Deutschland veröffentlicht die Resultate einer Studie zur Bewertung der Auswirkungen einer Einführung eines europaweiten, obligatorischen Nano-Registers. Die Studie basiert auf dem „Konzept für ein europäisches Register für nanomaterialhaltige Produkte“ des UBA und dem darin beschriebenen europäischen Nanoproduktregister (ENPR).
Für die Folgenabschätzung wurden die Materialien Carbon Black, Siliziumdioxid, Aluminiumoxid, Bariumtitanat, Titandioxid, Ceriumoxid, Zinkoxid, Kohlenstoffnanoröhrchen, Nanosilber und Fullerene berücksichtigt. Als Kategorien und Sektoren wurden Stoffe, Kosmetika, Gesundheitspflege, Lebens- & Futtermittel, Lacke & Farben, Reinigung & Desinfektion, Gummierzeugnisse, Bausektor, Textilien, Papierprodukte sowie komplexe Erzeugnisse & andere Produkte ausgewählt. Natürliche und zufällig entstehende Nanomaterialien sowie Polymere wurden in der Studie nicht berücksichtigt.
Ergebnisse der Studie
Gemäss den Ergebnissen des UBA wären ca. 38‘000 bis 58‘000 Unternehmen von einem ENPR betroffen, insbesondere in den Sektoren Lacke & Farben, Gummierzeugnisse, Papiererzeugnisse und Kosmetika. Bei einer Einführung des ENPR gehen die Autoren von bis zu 4.1 Mio. Notifizierungen aus, davon rund 60% im Sektor Lacke & Farben und 25% im Sektor Papiererzeugnisse. Firmen im Sektor Lacke & Farben wären mit 610 Notifizierungen pro Unternehmen besonders betroffen. Ein grosser Anteil der Notifizierungen könnte auf die Verwendung von Füllstoffen zurückzuführen sein.
Die Kosten für die Unternehmen wurden anhand verschiedener Annahmen abgeschätzt. Abermals sind die grössten Kosten im Sektor Lacke & Farben zu erwarten. Erwartet werden vier- bis fünfmal höhere Kosten für die Implementierung als wiederkehrende Kosten. Erhebliche Einsparungen wären zu erwarten, falls Informationen aufgrund bestehender Rechtsvorschriften (REACH, Kosmetik- und Lebensmittelverordnung etc.) verwendet werden könnten.
Vorteile eines ENPR
Neben Kosten für Unternehmen und die zuständige Behörde hätte das System ein Ende der Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Zudem könnten die zuständigen Behörden Erkenntnisse über die Exposition von Mensch und Umwelt gewinnen, den Vollzug des Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutzrechtes verbessern und Risikomanagementmassnahmen auswählen.
Für Unternehmen und Konsumenten hätte das ENPR den Vorteil der Transparenz, der verbesserten Kenntnis aller Unternehmen in der Herstellungskette sowie der verbesserten Rückverfolgbarkeit. Auch hier ist von einer wichtigen Rolle bei der Ergreifung der Risikomanagementmassnahmen auszugehen. Konsumenten würde die Einführung eines ENPR die Wahlfreiheit ermöglichen.
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