Seit 2005

24.09.2010

Behörden diskutieren Versicherbarkeit der Nanotechnologien – Regelungslücken entdeckt und Monitoring gefordert

Behördenvertreter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein diskutierten auf Einladung Liechtensteins im Rahmen des 4. Internationalen Nano-Behördendialogs aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nanotechnologien. Im Vordergrund standen juristische Aspekte und Fragen der Versicherbarkeit und Regulierung der Nanotechnologie. Der Behördendialog wird seit 2008 durch die Innovationsgesellschaft, St.Gallen, organisiert.

Liechtenstein als Gastgeberland für den 4. Nano-Behördendialog

Die Liechtensteinische Umwelt- und Gesundheitsministerin Renate Müssner und Helmut Kindle, Leiter des Amtes für Umweltschutz begrüssten als Gastgeber die Teilnehmenden. Renate Müssner betonte einleitend, dass der Dialog zwischen den Behördenvertretern der deutschsprachigen Länder für alle Beteiligten von grossem Nutzen sei, weil die Entwicklungen auf dem Gebiet der Nanotechnologien sehr rasch voranschritten und in vielen Bereichen unseres Lebens bereits Nanomaterialien zu finden seien. Um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten und auf der anderen Seite Innovationen zu ermöglichen, stelle der grenzüberschreitende Dialog unter den Behörden und mit Vertretern von Unternehmen und Verbänden nach dem Modell des Nano-Behördendialogs eine ausgezeichnete Möglichkeit für einen informellen und unbürokratischen Austausch dar.

Versicherungen beschäftigen sich mit Nanotechnologie-Risiken

Christoph Meili, Geschäftsführer der Innovationsgesellschaft, St.Gallen betonte, dass das Thema der Versicherbarkeit von nanotechnologischen Produkten und Anwendungen wichtiger werde im Hinblick auf die bereits grosse und laufend steigende Vielfalt an Nano-Produkten auf dem Markt. Nanotechnologisch verbesserte Sonnencremes, Textilien oder Verpackungen müssen versichert werden, um vermarktet zu werden. Der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Konsumenten vor potentiellen Gefahren durch Nanomaterialien stellt Behörden und Versicherungen weltweit vor grosse Herausforderungen, da für viele synthetische Nanomaterialien noch zu wenig Risikodaten verfügbar sind.
Vertreter verschiedener Erst- und Rückversicherungsgesellschaften stellten das Risikoprofil der Nanotechnologie aus Sicht der Assekuranz dar. Die Ausführungen machten deutlich, dass Nanotechnologien und insbesondere synthetische Nanomaterialien für Versicherungen bereits heute ein wichtiges Thema sind. Als Industrie- und Behördenpartner möchten die Versicherer dazu beitragen, dass die Nanotechnologie von Unternehmen für sichere und nachhaltige Produkte genutzt werden kann. Gleichzeitig dürfen aber bei synthetischen Nanomaterialien keine unkontrollierten Risiken eingegangen werden, und eine Wiederholung der Asbest-Problematik („long-tail“ Risiken) gelte es zu vermeiden.

Experte fordert Monitoring und ortet Regelungslücken

Prof. Rainer Schweizer von der Universität St.Gallen zog einen aktuellen Vergleich zwischen der Nanotechnologie und der Gentechnologie und verwies dabei auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im Gegensatz zur Gentechnologie gibt es für die Nanotechnologie bis heute keine eigene Gesetzgebung. Schweizer meinte, dass sowohl im schweizerischen Recht und wohl auch im Recht anderer europäischer Länder Regelungslücken insbesondere im Stoffrecht (Chemikalienrecht) und beim Recht des Arbeitnehmerschutzes auszumachen seien. Gleichzeitig plädierte er dafür, dass Risiken durch synthetische Nanomaterialien für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Monitoring zu überwachen seien.
Renate Paumann vom österreichischen Lebensministerium in Wien beleuchtete die derzeitigen Aktivitäten auf Europäischer Ebene, wo im Rahmen der REACH-Verordnung auch Nanomaterialien erfasst und reguliert werden. Abschliessend wurde über Synergien und mögliche Kooperationen zwischen Behörden, Versicherungen und der Industrie diskutiert. Eine wichtige Rolle für eine sichere und nachhaltige Entwicklung der Nanotechnologie spielt neben der Eigenverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer auch die Sicherstellung des Informationsflusses. Innerhalb der Lieferkette und zwischen der Industrie und den Behörden muss sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht werden. Damit soll erreicht werden, dass Risiken frühzeitig erkannt und Massnahmen proaktiv eingeleitet werden können.


Der Nano-Behördendialog
Der Nano-Behördendialog ist eine internationale Plattform für Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Ziel der Plattform ist der grenzüberschreitende Dialog und der Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen rund um die Nanotechnologie. Die Plattform wird seit 2008 im Auftrag der Behörden von der Innovationsgesellschaft, St.Gallen organisiert und moderiert.