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04.02.2014

BfR beantwortet FAQ zu Nanomaterialien in Kosmetika

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat häufig gestellte Fragen zur Risikobewertung von kosmetischen Mitteln zusammengetragen und eine Webseite mit Antworten erstellt. Fragen zu Nanomaterialien in Kosmetika betreffen den Einsatz, die Wirkung sowie die Verwendung für Babys.

Warum werden Nanopartikel in kosmetischen Mitteln eingesetzt?

In Sonnenschutzcremes werden Nanopartikel aus Titandioxid und/oder Zinkoxid als UV-Filter eingesetzt, um die Haut vor UV-Strahlung zu schützen. Nanotechnologisch hergestellte Materialien (so genannte Biokomposite) in einer Zahncreme sollen den natürlichen Zahnreparaturmechanismus des Speichels unterstützen.

Kosmetische Mittel, die Bestandteile in Form von Nanomaterialien enthalten, müssen entsprechend der EU-Kosmetikverordnung (EU-KVO 1223/2009) im Verzeichnis der Inhaltsstoffe eine entsprechende Angabe der Inhaltsstoffe enthalten. Dem Namen dieser Bestandteile muss das Wort „Nano“ in Klammern folgen.

Was ist über die gesundheitliche Wirkung von Nanopartikeln in kosmetischen Mitteln bekannt?

Für einige Nanopartikel, die in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, wurden bereits toxikologische Untersuchungen durchgeführt. So ist das Verhalten von Nanopartikeln aus Titandioxid und Zinkoxid auf der Haut gut untersucht. In mehreren Experimenten wurde bestätigt, dass diese Nanopartikel nicht in gesunde Hautzellen des Menschen eindringen, sondern auf der Hautoberfläche bleiben. Sie können über die Haarfollikel längere Zeit auf der Haut verbleiben, aber nicht in die Haut einwandern. Das Haarwachstum befördert sie später wieder an die Hautoberfläche.

Bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Nanopartikeln gibt es momentan noch viele offene Fragen. Weitgehend unbekannt sind die möglichen, aber experimentell nicht bewiesenen besonderen Wirkstärken von Partikeln im biologischen System, die auf deren Nanoskaligkeit beruhen. Zudem liegen zur Exposition des Menschen gegenüber Nanopartikeln nur wenige Daten vor.

Darf Sonnencreme mit UV-Filtern in Nanogröße für Babys verwendet werden?

Kinder unter zwei Jahren sollten nicht direkter Sonne ausgesetzt werden, denn ihre Haut hat noch keine eigene Schutzfunktion gegen Sonnenstrahlung ausgebildet. Auch im Schatten empfiehlt sich ein textiler Sonnenschutz.

Kann eine direkte Sonnenexposition nicht verhindert werden, sollten die unbedeckten Körperstellen sorgfältig mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden, um Sonnenbrand zu vermeiden. Obwohl das Wissen zu möglichen Risiken von Nanomaterialien zum Teil noch lückenhaft ist, ist die Wirkung von Substanzen in Nanopartikel-Größe auf die menschliche Haut vergleichsweise gut erforscht. Gesunde Haut können die winzigen Teilchen nicht durchdringen, so dass ihr Einsatz in UV-Filtern für Sonnenschutzmittel gesundheitlich unbedenklich ist.

Quelle: BfR

Bildquelle: © Olga Lyubkin - Fotolia.com

Die kompletten FAQ finden Sie hier.

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