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07.01.2009

BfR nimmt Stellung bezüglich Nanomaterialien in Lebensmitteln

Laut der Abwägungen des BfR ist die Datenlage zur Bewertung der Anwendung der Nanotechnologie in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen derzeit noch unzureichend.

Nanomaterialien werden bereits in vielen Produkten des täglichen Lebens eingesetzt. Eines der Einsatzgebiete sind Bedarfsgegenstände, die wie Kühlschränke, Verpackungsfolien oder Essbesteck für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind. Für einen Zusatz von anorganischen Nanopartikeln zu Lebensmitteln gibt es bislang keine eindeutigen Belege.

Mit Hilfe der Nanotechnologie werden Strukturen und Materialien hergestellt, bei denen mindestens eine Dimension 1 bis 100 Nanometer (nm) groß ist. Ein Nanometer bezeichnet den milliardsten Teil eines Meters. Aufgrund ihrer geringen Größe können Nanopartikel andere Eigenschaften als größere Teilchen des gleichen Stoffes aufweisen. Dies macht sie für die unterschiedlichen Einsatzbereiche interessant. Um abzuschätzen, ob von Nanoprodukten spezifische Gesundheitsrisiken ausgehen, ist es wichtig zu wissen, ob die eingesetzten Nanomaterialien im Produkt fest eingebunden sind oder aus dem Produkt freigesetzt werden können. Freie Nanopartikel können eher zu einem Gesundheitsrisiko werden als fest eingebettete.

Für Verbraucher ist es derzeit nicht ersichtlich, ob Nanomaterialien in Produkten enthalten sind. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Verbraucher erkennen die Verwendung somit nur, wenn Hersteller mit dem Einsatz von Nanotechnologie für ihre Produkte werben. Allein aus der Werbung für ein Produkt lassen sich jedoch noch keine Aussagen darüber treffen, ob tatsächlich Nanopartikel oder andere Nanomaterialien enthalten sind.

Während die Nanotechnologie einer repräsentativen Umfrage des BfR zufolge derzeit von Verbrauchern überwiegend positiv eingeschätzt wird, stehen sie dem Einsatz der Nanotechnologie in Lebensmitteln und in Lebensmittelbedarfsgegenständen eher kritisch gegenüber. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stützt sich bei seiner hier vorliegenden Bewertung dieses Anwendungsbereiches auf die bereits 2007 zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Umweltbundesamt erarbeitete Forschungsstrategie zu den Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanotechnologien.

Das BfR kommt zu dem Ergebnis, dass toxikologische Daten zur Bewertung von Nanomaterialien, ebenso wie die Daten zur Expositionsabschätzung, für eine Risikobewertung zum Einsatz von Nanomaterialien im Lebensmittelbereich unzureichend sind. Für den Einsatz von Nanomaterialien als Lebensmittelzusatzstoffe sowie in Bedarfsgegenständen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, weist das BfR darauf hin, dass auch bereits zugelassene Substanzen, die nun in Nanogröße eingesetzt werden sollen, vor ihrer Verwendung gesundheitlich neu bewertet werden müssen – es sei denn, die Partikelgröße wurde bereits bei der Erstbewertung berücksichtigt.

Quelle: BfR