Bundesrat will Sicherheit im Umgang mit Nanomaterialien weiter verbessern
Der Bundesrat will den Aktionsplan für die sichere Nutzung synthetischer Nanomaterialien bis Ende 2019 weiterführen. Er hat einen Bericht verabschiedet, der über die Umsetzung des Aktionsplanes Bilanz zieht und die Ziele für die nächsten Jahre festlegt.
Der Bericht zeigt auf, welche Schritte zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien gemacht wurden. Die bisherigen Arbeiten konzentrierten sich auf die Bereitstellung von Wegleitungen für die Industrie und die Entwicklung von Methoden und Werkzeugen, um Eigenschaften und Verhalten von Nanomaterialien sowie ihre potenziellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt besser zu verstehen. Auch wurden erste regulatorische Arbeiten geleistet und der öffentliche Dialog über Chancen und Risiken von Nanomaterialien gefördert. Darüber hinaus wurden Forschungsarbeiten gestartet, welche die Auswirkungen von Nanomaterialien auf Gesundheit und Umwelt untersuchen.
Der Bericht benennt die anstehenden Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene. So müssen beispielsweise Testmethoden und Beurteilungsverfahren für die Risikobeurteilung erarbeitet werden. Während für herkömmliche Chemikalien zuverlässige Methoden existieren, um die Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu prüfen, fehlen international harmonisierte Vorgaben, um die Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien zu testen. Hierbei bleibt die Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zentral.
Geprüft werden sollen auch Anpassungen von rechtlichen Bestimmungen. So sollen synthetische Nanomaterialien dem bestehenden Anmeldeverfahren für neue Chemikalien unterstellt werden. Weiter ist ein einfaches Meldeverfahren für Betriebe geplant, die Nanomaterialien herstellen oder weiterverarbeiten, um einen Überblick über die Einsatzgebiete von Nanomaterialien zu erarbeiten. Damit wird es möglich den Risiken für Arbeitnehmende, Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung mit geeigneten Massnahmen zu begegnen. Zudem ist vorgesehen, die Deklaration von Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika zu regeln, was in der Europäischen Union bereits der Fall ist.
Damit die Arbeiten weiter geführt werden können, hat der Bundesrat die Umsetzungsphase des Aktionsplans Synthetische Nanomaterialien bis 2019 verlängert. Dieser Aktionsplan war vom Bundesamt für Gesundheit BAG, dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unter Einbezug weiterer Ämter erarbeitet worden. Der Bundesrat hatte ihn im April 2008 verabschiedet und im April 2012 um drei Jahre verlängert.
Als Nanomaterialien werden kleinste Teilchen (z.B. Partikel) von Stoffen oder Stoffgemischen bezeichnet, deren Grösse zwischen einem und hundert Nanometern (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) beträgt. Nanomaterialien werden bereits für viele unterschiedliche Anwendungen eingesetzt, weil deren spezielle Eigenschaften von technischem, wirtschaftlichem und ökologischem Nutzen sind. Die Palette der Verbraucherprodukte, in denen bereits heute Nanomaterialien eingesetzt werden, umfasst unter anderem Kosmetika und Sonnenschutzmittel, Textilien, Haushaltgeräte, medizinische Geräte und Hilfsmittel sowie Pflanzenschutzmittel. Das Wissen über den sicheren Umgang mit Nanomaterialien ist wichtig, denn dem Nutzen stehen gleichzeitig auch mögliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit gegenüber.
Die Bevölkerung kann sich seit 2012 auf www.infonano.ch über die Nanotechnologie informieren. Die Seite gibt detailliert über den aktuellen Stand von Nutzen und Risiken sowie Forschung Auskunft.
Bildquelle: © Pressefoto BASF