EPA veröffentlicht Details zur Meldepflicht von Nanomaterialien
Die US-Amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat im Rahmen ihres Programms zum angemessenen Umgang mit Nanomaterialien eine Richtlinie zur Informationsbeschaffung zu Nanomaterialien, welche sich bereits im Handel befinden, erstellt. Am 6. April 2015 hat die EPA die Details zur einmaligen Meldepflicht und den Anforderungen an die Bestandsaufnahme im Rahmen des Toxic Substances Control Act (TSCA) veröffentlicht.
Die EPA verfolgt einen zweigleisigen Ansatz zur Vermeidung unnötiger Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Nanomaterialien. Dieser Ansatz beinhaltet einerseits die Meldung neuer Nanomaterialien schon vor der Herstellungs- und Inverkehrbringungsphase und andererseits die Informationsbeschaffung zu neuen und vorhandenen Nanomaterialien.
Die am 25. März 2015 vorgeschlagene Richtline zur Meldung und Bestandsaufnahme verlangt von Firmen, welche bestimmte chemische Substanzen verarbeiten, die sich bereits als Nanomaterialien im Handel befinden, die EPA umfassend darüber in Kenntnis zu setzten. Lesen sie hier den Newsbeitrag vom März dazu.
Am 6. April 2015 hat die EPA nun die Details zur Richtlinie im Bundesregister der Vereinigten Staaten veröffentlicht. Die Vernehmlassung dazu dauert noch bis zum 6. Juli 2015. Während dieser Phase wird zusätzlich eine öffentliche Diskussion dazu stattfinden. Nach Ablauf der Frist wird die Richtlinie unter Berücksichtigung der eingegangen Kommentare nochmals überarbeitet.
Quelle: EPA (2015)
Volltext der Richtlinie (auf Englisch) : Federal Register
Bildquelle: US EPA