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19.06.2008

Europäische Kommission eröffnet Dialog zu Nanotechnologien

Die Nanotechnologien bieten enorme Vorteile für Hersteller, Verbraucher, Arbeitnehmer, Patienten und Umwelt. In den geltenden EU-Vorschriften sind die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltfragen im Zusammenhang mit Nanowerkstoffen zwar im Prinzip geregelt, es bedarf aber noch vermehrter Forschung und internationaler Zusammenarbeit. Da Erzeugnisse, die Nanowerkstoffe enthalten, verstärkt auf den Markt gelangen, eröffnet die Europäische Kommission eine Anhörung der Interessengruppen und der Mitgliedstaaten, um über das Potenzial der Nanotechnologien zu informieren und aufzuklären und auch künftig einen angemessenen Natur-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Günter Verheugen, Kommissionsvizepräsident und zuständig für Unternehmen und Industrie, erklärte dazu: „Ohne einen verlässlichen und soliden Rechtsrahmen könnten die Hersteller in der EU kaum Nutzen aus der Weiterentwicklung der Nanotechnologien ziehen. Mit den richtigen Vorschriften kann man jedoch die Innovation fördern und damit für mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit sorgen.“

Der für die Umweltpolitik zuständige Kommissar Stavros Dimas erklärte: „Die Schwierigkeit besteht für den Gesetzgeber darin, einerseits für die Gesellschaft den Nutzen neuer Anwendungen der Nanotechnologien zu erschließen und andererseits ein hohes Niveau bei Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten, so dass das Vorsorgeprinzip voll und ganz zum Tragen kommt.“

Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou ergänzte: „In einem modernen Europa müssen die Nanotechnologien eine sichere, integrierte und verantwortungsvolle Entwicklung durchlaufen. Dabei sind alle Interessengruppen einzubeziehen, damit die EU-Bürger im Gesundheitswesen wirklich von den neuen Anwendungen profitieren können.“

Der für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige EU-Kommissar Vladimir Špidla fügte hinzu: „Die Nanotechnologien bergen ungeahnte Möglichkeiten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Europa, aber wir müssen dafür sorgen, dass mögliche Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den einschlägigen EU-Arbeitsschutzvorschriften angemessen berücksichtigt werden.“

Zu den maßgeblichen Rechtsvorschriften für Nanotechnologien gehören REACH, der geltende Rechtsrahmen für den Umgang mit Chemikalien, und weitere branchenspezifische Rechtsvorschriften für Lebensmittel, Kosmetika, Arzneimittel usw.

Ausbau der Wissensbasis

In der Mitteilung wird betont, wie wichtig Einrichtungen für eine routinemäßige Kontrolle und genauere Daten über toxische und ökotoxische Wirkungen sowie bessere Versuchsverfahren zur Gewinnung dieser Informationen sind. Die Sicherheit von Nanowerkstoffen erfordert in mehrerlei Hinsicht eine internationale Zusammenarbeit, damit die Nomenklatur, die Standards und die Versuchsverfahren weltweit vergleichbar sind und überall dieselben wissenschaftlichen Verfahren zu Regelungszwecken angewendet werden. In diesem Bereich wurden bereits beträchtliche Fortschritte durch die Arbeitsgruppe für hergestellte Nanowerkstoffe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erzielt, während der OECD-Ausschuss für Wissenschafts- und Technologiepolitik (CSTP) im März 2007 eine Arbeitsgruppe „Nanotechnologie“ eingerichtet hat. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, durch internationale Zusammenarbeit die Forschung, Entwicklung und verantwortungsvolle gewerbliche Nutzung der Nanotechnologien in den Mitgliedstaaten und anderen Ländern zu fördern.

Weiteres Vorgehen

Wir wissen noch immer zu wenig über die Eigenschaften von Nanowerkstoffen. Auch hinsichtlich der damit verbundenen Gefahren und der Exposition besteht Forschungsbedarf. Daher unterstützt die Kommission gezielte Maßnahmen in mehreren Bereichen und auf verschiedenen Ebenen, insbesondere aber fördert sie die Forschung und Entwicklung durch das 6. und das 7. Rahmenprogramm und die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission. Derartige Aktivitäten werden gemeinsam mit den Interessenträgern in Foren wie der OECD und der ISO (Internationale Organisation für Normung) und durch internationale Kooperation koordiniert und erörtert.

Parallel zur korrekten Anwendung der geltenden Vorschriften auf die neu auf den Markt kommenden Produkte wird die Kommission zudem einen offenen, breit angelegten Dialog mit den Bürgern und Interessengruppen einleiten.