Seit 2005

28.05.2008

Kanadisches Institut verlangt Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien in gängigen Produkten

Das kanadische Institut für Umweltrecht und –politik (CIELAP) hat heute einen Bericht veröffentlicht, in welchem es eine Pflicht zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in Kosmetika, Hygieneprodukten und Reinigungsmitteln fordert.

Der Bericht mit dem Titel “Update on a Framework for Canadian Nanotechnology Policy” hat Lücken in der kanadischen Nanotechnologie-Politik untersucht und beinhaltet eine Reihe von Empfehlungen zuhanden der kanadischen Regierung, unter anderem die verpflichtende Kennzeichnung von Nanomaterialien in ausgewählten Produkten.
 
“Dieses Gebiet ist so neu dass nur sehr wenig über das Verhalten von Nanopartikeln in der Umwelt bekannt ist“, sagt Susan Holtz, Senior Policy Analyst bei CIELAP und Autor des Berichtes. „Nanoskalige Substanzen sind biologisch reaktiver und giftiger als auf der Mikro- oder Makro-Ebene. Schädigungen des Lungengewebes, Hirns und Herzens wurden bei Tieren festgestellt, welche Kohlenstoff-Nanoröhren und Fullerenen ausgesetzt waren. Zudem konnte eine Studie im Jahre 2005 nachweisen, dass in der Umwelt entdeckte Fullerene giftig für Bodenbakterien sind.“
 
Nanoskalige Partikel enthaltende Beschichtungen und Puder werden heute in Konsumprodukten verwendet, um Textilien schmutzabweisend zu machen oder um Sonnenschutzmittel und Kosmetika mit einem Schutz gegen ultraviolette Strahlung zu versehen. Nanoskaliges Silber hindert das Bakterienwachstum und wird zur Beschichtung von Wundverbänden verwendet.
 
Obwohl unbekannt ist, ob die in Sonnenschutzmitteln oder anderen Körperpflegeprodukten enthaltenen Nanomaterialien giftig oder anderweitig schädlich sind, ist eine umfassende gesetzliche Regulierung für Kanada in nächster Zeit nicht absehbar. Selbst solche Kosmetika für welche Kanada bereits heute eine vollständige Offenlegung aller verwendeten Inhaltsstoffe fordert sind nicht verpflichtet, den Gebrauch von nanoskaligen Partikeln anzugeben. Dies ist auch für andere Produkte inklusive Nahrungsmittel nicht der Fall. Die Bundesregierung hat einige positive Fortschritte in der Regulierung der Nanotechnologie gemacht, doch existieren gemäss CIELAP noch eine Reihe von Gebieten in welchen Übergangsmassnahmen bedeutend schneller eingeleitet werden sollten.
 
Der CIELAP-Bericht stellt einen Zeitplan mit sieben Eckdaten für die Umsetzung der Forderungen an die Regierung auf. Diese beinhalten:
  • Ein kanadisches Inventar für Nanoaktivitäten und –produkte (bis Mai 2009);
  • Richtlinien zu Arbeitssicherheit und öffentlicher Gesundheit für Forschung und Industrie (bis August 2009);
  • Das Verbot von Nanomaterialien in Nahrungsmitteln und Nahrungsmittelverpackungen (bis November 2009) und
  • eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien in Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Reinigungsmitteln (bis Mai 2010).
Im Verlauf des letzten Jahrzehntes haben wir ein enormes Wachstum in der nanotechnologischen Forschung und Entwicklung gesehen,“ sagt Anne Mitchell, geschäftsführende Direktorin von CIELAP. „Die Nanotechnologie beinhaltet ein grosses Potential für Durchbrüche in der Medizin, Elektronik, Energieeinsparung und im Umweltschutz. Jedoch ist Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass Produkte ohne Rücksicht auf mögliche Probleme entwickelt werden und dass Nanomaterialien bereits heute verkauft werden obwohl noch viele Unsicherheiten bestehen.“

Quelle: SafeNano News