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02.02.2011

Medien-Hype um Nano-Titandioxid - BAG nimmt Stellung

Vor Kurzem ging eine Welle an Artikeln durch die Medienwelt, in der es zu Aussagen kam wie "Nanoteilchen von Titandioxid können in der Lunge ähnlich wirken wie das in der Schweiz verbotene Asbest" (Tages Anzeiger Wissen, 18.1.2011) oder "Tödliche Gefahr in der Zahnpasta (20 Minuten Online, 18.1.2011). Die Aussagen beruhten auf einer Fachpublikation im Journal PNAS (Yazdi et al. 2010; Seite 19449-19454), welche Fragen zur Sicherheit von Produkten aufwirft, die Titandioxid in der Grösse von Nanopartikeln enthalten. Nun hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Stellung bezogen und inbesondere den Asbest-Vergleich als unwissenschaftlich kritisiert.

Anlass zu kritischen Einschätzungen gaben Entzündungsreaktionen, die nach Ansicht des BAG von den Autoren falsch interpretiert wurden. Solche Entzündungsreaktionen entstehen bekanntermassen im Tierversuch bei einer massiven Überbeladung der Lunge mit Partikeln aller Art - nanoskaligen sowie grösseren Partikeln. Daraus eine Gefährdung für die Konsumentinnen und Konsumenten abzuleiten ist unseriös. Vor zwei Jahren wurde mit dem Vorsorgeraster synthetischer Nanomaterialien auf Veranlassung des Bundesrats ein Instrument geschaffen, das Herstellern hilft, mögliche Risiken durch Nanomaterialien angemessen zu berücksichtigen.

Unwissenschaftliche Vergleiche

Titandioxid ist eine schlecht lösliche und wenig toxische Substanz und wird beispielsweise in Zahnpasta als Weisspigment gemäss der Verordnung über kosmetische Mittel (VKos) verwendet. Das toxikologisch unbedenkliche Weisspigment wird nicht selektiv nanoskalig hergestellt. In der betreffenden Publikation wird Zahnpasta allerdings als Produkt mit nanoskaligem Titandioxid erwähnt. Dass Yazdi et al. ferner in ihrer Arbeit Entzündungsreaktionen in Zellkulturen und in Tierversuchen mit Mäusen als Folge von nanoskaligem Titandioxid nachweisen, war nach Ansicht des BAG voraussehbar. Es ist nämlich gut bekannt, dass eine massive Überladung der Lunge mit Partikeln aller Art (auch nicht nanoskaligen) zu solchen Entzündungsreaktionen führen kann.

Entzündliche Reaktionen können auch durch Asbestfasern ausgelöst werden. Asbestfasern sind gefährlich, wenn sie in die Lunge gelangen und aufgrund ihrer nadelförmigen Form die Selbstreinigung der Lunge verunmöglichen. Dies trifft nicht auf Nano-Titandioxid-Partikel zu. Ein direkter Vergleich der Auswirkung zwischen nanoskaligem Titandioxid und Asbestfasern ist daher nicht gerechtfertigt.

Im Fokus der Behörden

Nanoskaliges Titandioxid wird heute vor allem in selbstreinigenden und schmutzabweisenden Farben und mit Schutzbeschichtung als UV-Filter in Kosmetika verwendet. Seine Aufnahme durch die Haut wurde im EU-Projekt «Nanoderm» untersucht. Die Resultate zeigen, dass die gesunde Haut eine gute Barriere für solche Partikel darstellt. Kritischer muss die Aufnahme von freien Nano-Titandioxid-Partikeln über die Atemwege betrachtet werden. Solche Produkte dürften allerdings nicht im Handel sein. Selbstverständlich ist auch bei Arbeitnehmern die nötige Vorsicht am Platz. So muss bei der Herstellung und Weiterverarbeitung von freien Nano-Titandioxid-Partikeln möglichen Expositionen Beachtung geschenkt werden und entsprechende Schutzmassnahmen sind zu treffen. Vor kurzem wurde deshalb der Höchstwert für die Konzentration von nanoskaligem Titandioxid am Arbeitsplatz um einen Faktor 30 gegenüber dem herkömmlichen Titandioxid verschärft.

Die Schweiz besitzt seit dem Jahre 2008 den Vorsorgeraster synthetischer Nanomaterialien, der auf Veranlassung des Bundesrats im Rahmen des Aktionsplans «synthetische Nanomaterialien» entwickelt wurde. Ziel dieses Vorsorgerasters ist die vorsorgliche Erkennung und Begrenzung möglicher Risiken durch synthetische Nanomaterialien, einschliesslich Nano-Titandioxid. Er steht der Industrie zur Verfügung, um ihre Produkte zu überprüfen. Für Nano-Titandioxid-haltige Produkte weist er bei bestimmten Anwendungen mit freien Nano-Titandioxid-Partikeln auf die möglichen Risiken hin.

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