Seit 2005

03.03.2014

Der SGB fordert eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Nanomaterialien

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stuft Nanomaterialien als Emerging Risks für Arbeitnehmende und Arbeitgeber ein und fordert eine Verlängerung der Verjährungsfrist. Ausserdem sieht der SGB durch eine zu geringe Kontrolltätigkeit der Versicherungsträger (SUVA) und fehlende Information der Arbeitnehmer drohende Staatshaftungsklagen gegen den Bund.

Aufgrund der zunehmenden Anwendung von Nanotechnologien und Nanomaterialien in vielen Produktionsverfahren und Produkten, ist die Klärung der Risiken ausgesprochen wichtig. In einem kürzlich publizierten Artikel werden Nanomaterialien als Emerging Risks für Arbeitnehmende, Arbeitgeber und den Staat gesehen. Im Artikel wird auch auf die rechtlichen Aspekte bezüglich Nanomaterialien und auf die notwendige Anpassungen der Rechtsgrundlage aufgrund der Emerging Risks eingegangen. Bei einem Emerging Risk sind die Langzeitfolgen schwierig bis gar nicht abschätzbar. Daher müssen durch präventive Massnahmen und transparente Information der Arbeitnehmenden Folgeschäden verhindert werden. Obwohl Emerging Risks schwierig abschätzbar sind, bietet beispielsweise das Vorsorgeprinzip eine gute Möglichkeit, um mit Emerging Risks umzugehen. Vor dem Hintergrund der langen Latzenzzeiten von Asbest wird eine Verlängerung der Verjährungsfrist gefordert. Ausserdem müsste eine umfassende Kennzeichnungspflicht aller Nanomaterialien am Arbeitsplatz eingeführt werden um das Informationsrecht der Arbeitnehmer zu garantieren. Damit könnten auch die Präventions- und Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz entscheidend verbessert werden.

Quelle: Cirigliano, L. (2013). Nano-Materialien als Emerging Risk. Sicherheit & Recht, S. 187-193.

Bildquelle: UCL Faculty of Mathematical and Physical Sciences, Wikimedia Commons

Den Originalartikel finden Sie hier.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

info@innovationsgesellschaft.ch