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04.09.2020

Neue Sicherheitsdatenblatt-Anforderungen für Nanomaterialien

Anhang II von REACH wurde mit spezifischen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter für Nanomaterialien geändert, die ab dem 1. Januar 2021 gelten. Sie passen die Sicherheitsdatenblätter an die revidierten Informationsanforderungen für Nanoformen an, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Die Europäische Kommission hat Anhang II von REACH geändert, der die Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern enthält, die zur Bereitstellung von Sicherheitsinformationen über gefährliche chemische Stoffe und Gemische in der EU verwendet werden. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022.

Die geänderten Bestimmungen für Nanoformen sind:

  • Das Wort "Nanoform" muss verwendet werden, wenn sich das Sicherheitsdatenblatt auf eine oder mehrere Nanoformen oder Stoffe, die Nanoformen enthalten, bezieht.
  • Partikelmerkmale, die die Nanoform spezifizieren, müssen angegeben werden, wenn es sich um einen Stoff handelt:
    • registriert ist und eine Nanoform abdeckt
    • eine Nanoform, die in einer Mischung verwendet wird und registriert ist oder von einem Stoffsicherheitsbericht eines nachgeschalteten Anwenders abgedeckt wird
  • Partikelmerkmale, die sich auf die Sicherheit des Stoffes auswirken, müssen angegeben werden, wenn es sich um einen Stoff handelt:
    • nicht registriert ist, aber das Sicherheitsdatenblatt Nanoformen abdeckt
  • Partikelmerkmale, die sich auf die Sicherheit des Gemischs auswirken, müssen angegeben werden, wenn es sich um einen Stoff handelt:
    • eine Nanoform ist, die in einem Gemisch verwendet wird und nicht registriert ist oder von einem Stoffsicherheitsbericht eines nachgeschalteten Anwenders abgedeckt wird
  • Zusätzlich zur Wasserlöslichkeit ist die Auflösungsgeschwindigkeit in Wasser oder in anderen relevanten biologischen oder Umweltmedien anzugeben; und
  • Für Stoffe, bei denen der n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient nicht anwendbar ist, muss die Dispersionsstabilität in verschiedenen Medien angegeben werden.

Wenn das Nanomaterial registriert wird, werden die entsprechenden Informationen aus den Registrierungsdossiers veröffentlicht, es sei denn, sie werden gemäß den REACH-Bestimmungen zur Verbreitung als vertraulich deklariert. Diese Informationen über Nanoformen sind über die Chemikalien-Datenbank der ECHA und die Suche der EUON nach Nanomaterialien verfügbar.

Die Änderungen passen den Anhang auch an die sechste und siebte Revision des Global Harmonisierten Systems der Vereinten Nationen (GHS) an.

Hintergrund

REACH-Informationsanforderungen für Nanomaterialien

Die aktualisierten REACH-Informationsanforderungen für Nanoformen von Stoffen gelten seit dem 1. Januar 2020. Nach diesem Datum müssen Unternehmen über eine REACH-Registrierung verfügen, die diesen Anforderungen entspricht, um Nanoformen von Stoffen herstellen oder importieren zu können, die unter REACH registriert werden müssen. Der Zweck der neuen Anforderungen besteht darin, sicherzustellen, dass Unternehmen angemessene Daten bereitstellen, um die sichere Verwendung ihrer Nanoformen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachzuweisen.

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter enthalten Informationen über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe oder gefahrstoffhaltiger Gemische, ihre Gefahren und Anweisungen für Handhabung, Entsorgung und Transport sowie Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Expositionskontrolle. Das Format und der Inhalt der Sicherheitsdatenblätter sind in REACH festgelegt. Den nachgeschalteten Anwendern muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden:

  • Einen Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das gemäß der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft ist.
  • Ein Stoff, der persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
  • Ein Stoff, der in der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) aufgeführt ist.

Die Informationen, die normalerweise in einem Sicherheitsdatenblatt zu finden sind, werden aus allen REACH-Registrierungsdossiers veröffentlicht, unabhängig davon, ob der Stoff ein Sicherheitsdatenblatt erfordert oder nicht - es sei denn, die Informationen werden als vertraulich beansprucht.

Quelle: EUON – New safety data sheet requirements for nanomaterials 

Offizieller Text der Europäischen Kommission: Commission Regulation (EU) 2020/878 of 18 June 2020 amending Annex II to Regulation (EC) No 1907/2006 of the European Parliament and of the Council concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) (Text with EEA relevance)