Neuer Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid verfügbar
Der Leitfaden hilft Unternehmen und nationalen Behörden zu verstehen, wie Gemische, die Titandioxid (TiO2) enthalten, eingestuft und gekennzeichnet werden müssen, nachdem sie bei Einatmung als krebserregend eingestuft wurden.
Die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Titandioxid (TiO2) haben sich im Februar 2020 geändert. Ab dem 1. Oktober 2021 treten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2017 neue Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften in Kraft.
Der Stoff TiO2 muss als krebserzeugend bei Einatmung eingestuft werden (Carc. 2, H351 (Inhalation) eingestuft werden, wenn er als solcher oder in Gemischen bereitgestellt wird, wenn der Stoff oder das Gemisch 1 % oder mehr TiO2-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤10 μm enthält. Darüber hinaus müssen Gemische, die TiO2 enthalten, mit dem ergänzenden Kennzeichnungselement "Bei der Verwendung kann sich gefährlicher lungengängiger Staub bilden. Staub nicht einatmen" (EUH212).
Nicht eingestufte feste Gemische müssen ebenfalls mit dem ergänzenden Kennzeichnungselement EUH212 gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens 1 % TiO2 enthalten, unabhängig von ihrer Form oder Partikelgröße.
Flüssige Gemische, die TiO2 enthalten, benötigen keine Carc. 2-Einstufung. Wenn sie jedoch mindestens 1 % TiO2-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤10 μm enthalten, müssen sie mit dem ergänzenden Kennzeichnungselement "Beim Versprühen können sich gefährliche lungengängige Tröpfchen bilden. Spray oder Nebel nicht einatmen" (EUH211).
Dieser Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit der zuständigen deutschen Behörde (BAuA), der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der nationalen Helpdesks (HelpNet) entwickelt, nachdem sowohl von der Industrie als auch von den Behörden zahlreiche Fragen an die Helpdesks herangetragen wurden.
Leitfaden: Guide on the classification and labelling of titanium dioxide [PDF]
Quelle: ECHA - New guide available on classifying and labelling titanium dioxide