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16.09.2010

Regulierung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten: Rückverfolgbarkeit als Bedingung für die Akzeptanz

Im Rahmen des belgischen Ratsvorsitzes der Europäische Union wird heute eine Konferenz zum Thema Entwicklung von Management- und Informationsinstrumenten für Nanomaterialien veranstaltet, die immer mehr in Produkten und Artikeln des täglichen Bedarfs enthalten sind.

Paul Magnette, belgischer Minister für Energie, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Verbraucherschutz, führte in das Thema ein. „Ich habe die Initiative ergriffen, diese Veranstaltung unter dem Aspekt der Sozialökologie zu organisieren, d.h. einer Ökologie, die es gestattet, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, die Entwicklung einer sicheren und gesunden Wirtschaft basierend vor allem auf einer Innovation und akzeptablen industriellen Anwendungen, die qualitativ gute Arbeitsplätze bringt, zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es unbedingt erforderlich, dass die Verbraucher sicher sein können, dass jedes Produkt auf dem Markt, das Nanomaterialien enthält (oder mit Nanotechnologien hergestellt wurde), von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde und keine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.“

Es gibt nämlich zahlreiche Ungewissheiten bezüglich der Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt. Das Seminar wird die Möglichkeit bieten, den Stand der Rückverfolgbarkeit der Nanomaterialien zu prüfen und die laufenden Gesetzesinitiativen zu betrachten, mit denen kurzfristig ein operativer Rahmen für das Management von Zwischenfällen geschaffen und langfristig eine Verbesserung des Risiko-Managements erreicht werden soll.

„Wir erwarten den nächsten europäischen Aktionsplan ‘Umwelt und Gesundheit’, der die Herausforderung der Nanomaterialien in seine Prioritäten aufnehmen müsste. 2011 müsste die Kommission auch eine Antwort auf die 2009 angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments über die rechtlichen Fragen zu Nanomaterialien geben. Die Entschließung sieht vor, dass verschiedene ehrgeizige Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Nanomaterialien und Nanotechnologien zu gewährleisten.“

Minister Paul Magnette nannte darüber hinaus 5 vom belgischen Ratsvorsitz ausgearbeitete Vorschläge, um die Bedürfnisse der Verbraucher zu erfüllen und sie gleichzeitig zu schützen:

  • Die Verbraucherinformation über das Vorhandensein von Nanomaterialien in den Produkten zwingend vorschreiben,
  • Die Rückverfolgbarkeit der Kette gegebenenfalls bis zur Quelle gewährleisten. Hierbei das Führen eines Verzeichnisses der Nanomaterialien zwingend vorschreiben,
  • Ermittlung des am besten geeigneten rechtlichen Weges auf EU-Ebene, um die Risiken zu beurteilen und zu managen,
  • Vorübergehend auf Ebene der Mitgliedstaaten die Verantwortung übernehmen und auf einzelstaatlicher Ebene integrierte Strategien und konkrete Maßnahmen für das Management, die Information und das Monitoring anwenden,
  • Die Kennzeichnung der Produkte, die Nanomaterialien enthalten, regeln.

Der belgische Ratsvorsitz sendet mithin ein klares Signal an die europäischen, nationalen, wissenschaftlichen und kontrollierenden Stellen, umgehend alle Maßnahmen zur Erarbeitung der Rechtsvorschriften zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Ungewissheiten über die Wirkungen von Nanomaterialien abzubauen.

Quelle: Belgischer Vorsitz des Rates der Europäischen Union