Regulierungsrahmen der EU bereit für neue Nanomaterialien
Das EU nanomaterials observatory (EUON) hat eine Studie in Auftrag gegeben, um den bestehenden Regulierungsrahmen der EU für die Charakterisierung und Identifikation von Nanomaterialien der nächsten Generation zu beurteilen. Darin wurde festgestellt, dass der bestehende Regulierungsrahmen die Mehrheit der Materialien genügend adressiert und keine signifikanten Änderungen in unmittelbarer Zukunft nötig sind.
Die Studie untersuchte, ob die jetzige Terminologie in den EU-Regulationen für Chemikalien, sowie die Anwendung der gegenwärtigen rechtlichen Anforderungen zur Identifikation von Nanomaterialien zu technischen Schwierigkeiten mit diesen Nanomaterialien der „nächsten Generation“ führen könnten.
Die Ergebnisse legen nahe, dass zusätzliche Anleitungen wohl von Vorteil für Unternehmen wären, welche Nanomaterialien unter der REACH-Regulation registrieren, auch wenn der Regulierungsrahmen grundsätzlich genügend gerüstet ist um mit diesen Materialien in naher Zukunft umzugehen. In der Studie wird zudem vorgeschlagen, dass einige Erläuterungen von Vorteil wären. Dies betrifft einerseits einige Parameter zur Charakterisierung von Nanomaterialien als auch deren Verwendung. Zum anderen wird vorgeschlagen, die Guideline zur Bestimmung ob ein Objekt unter die REACH-Regulation fällt, mit spezifischen Beispielen von Nanomaterialien, von einfachen Nanopartikeln bis zu komplexen, selbst-assemblierenden Strukturen, zu ergänzen.
ECHA überarbeitet zurzeit ihre Anleitung zur Identifikation von Nanomaterialien aufgrund von Änderungen in den REACH Anhängen. Die aktualisierte Version wird später dieses Jahr erwartet.
Die Studie wurde von EUON in Auftrag gegeben und von Risk & Policy Analysis Limited (RPA) durchgeführt.
Hintergrund
EU-Mitgliedstaaten hatten abgestimmt, die REACH Anhänge zu revidieren, um spezifische Informationsanforderungen für Nanomaterialien, welche in Mengen über einer Tonne in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, aufzunehmen. Die neuen Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2020 gültig und werden es Unternehmen sowie Behörden ermöglichen, systematisch die gefährlichen Eigenschaften von Nanomaterialien und deren sichere Verwendung zu bestimmen, sowie ihre Risiken für Mensch und Umwelt abzuschätzen. Diese Informationen dienen EU Behörden des Weiteren dazu abzuschätzen, ob Massnahmen zum Risikomanagement nötig sind.
Das EUON verfolgt das Ziel, die Transparenz der Informationen zu Sicherheit und Märkten für Nanomaterialien in der EU für die Öffentlichkeit zu erhöhen. Ein zentrales Ziel dabei ist es, eine einzelne Anlaufstelle zu bilden, bei der EU-Bürger sowie verschiedene Stakeholder wie NGOs, Industrie und Regulierungsbehörden einfach zugängliche und relevante Sicherheitsinformationen zu Nanomaterialien im EU-Markt finden.