SRU-Sondergutachten: "Vorsorgestrategien Nanomaterialien"
Nanotechnologien stellen eine der größten technologischen Neuerungen der Gegenwart dar. Mit ihnen sind eine Vielzahl von Chancen und Hoffnungen verbunden. Andererseits stellt sich die Frage, inwieweit die Herstellung und Verwendung von Nanomaterialien mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden sind. In seinem Gutachten „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien“ ist der SRU der Frage nachgegangen, ob dem Vorsorgegedanken bei der Bewertung und Regulierung von Nanomaterialien und Nanoprodukten ausreichend Rechnung getragen wird.
Bessere Vorsorge beim Umgang mit Nanomaterialien
Nanomaterialien eröffnen vielfältige neue technische Möglichkeiten, könnten aber auch neue Risiken zur Folge haben. Sie werden inzwischen in vielen Branchen verwendet, immer häufiger auch in Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Textilien und Lebensmittelverpackungen. Die möglichen Folgewirkungen für Mensch und Umwelt sind aber bisher unzureichend untersucht. Es besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Technikentwicklung und Risikowissen stetig zunimmt.
In seinem heute veröffentlichten Sondergutachten „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien“ gibt der SRU Empfehlungen für einen verantwortungsvollen, vorsorgeorientierten Umgang mit dieser Technologie. Ziel ist es, Innovationen zu ermöglichen, aber auch Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern. Der SRU sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung von Nanomaterialien und fordert mehr Transparenz bei Verbraucherprodukten ein.
„Das Vorsorgeprinzip muss konsequent auf Nanomaterialien angewendet werden – das ist verfassungsrechtlich geboten und politisch im Hinblick auf das Vertrauen in eine neue Technologie sinnvoll“, betont Prof. Dr. Christian Calliess, der Rechtsexperte des SRU. Stoff- und Produktrecht sind in einigen Bereichen noch so ausgestaltet, dass erst der wissenschaftliche Nachweis einer Gefahr staatliche Eingriffe rechtfertigt. Prof. Calliess erklärt: „Sobald ein begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, muss nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt und zwischen Risiken und Chancen abgewogen werden“. Um dies zu ermöglichen, sind zahlreiche rechtliche Änderungen erforderlich.
Nanomaterialien und Nano-Produkte unterliegen grundsätzlich dem Stoff-, Produkt- und Umweltrecht. In der Praxis führen aber die Besonderheiten von Nanomaterialien dazu, dass nicht alle rechtlichen Instrumente greifen. So werden Nanomaterialien bei der Registrierung von Chemikalien und bei der Zulassung von Produkten nicht immer separat erfasst und damit bewertet.
Der SRU empfiehlt, solche nanospezifischen Regelungslücken schnell zu schließen. Dazu ist es notwendig, Nanomaterialien verbindlich zu definieren, sie grundsätzlich bei der Risikobewertung von Chemikalien wie eigenständige Stoffe zu behandeln und mit einem eigens auf sie zugeschnittenen Datensatz zu registrieren.
Die Toxikologin des Rates, Prof. Dr. Heidi Foth, weist darauf hin, dass die Risiken von Nanomaterialien nicht pauschal bewertet werden dürfen: „Manche Materialien sind nach heutigem Kenntnisstand unbedenklich, bei anderen besteht ein Risikopotenzial“. Einen Anlass zur Besorgnis sieht der SRU vor allem bei der Verwendung von Nanomaterialien in verbrauchernahen Sprays, der zunehmenden Vermarktung von Nanosilber-Produkten und der Herstellung und Weiterverarbeitung von Kohlenstoff-Nanoröhren, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein - insbesondere solche mit einem großen Längen-Querschnitts-Verhältnis.
Behörden und Verbraucher wissen oft nicht, welche Nanomaterialien in welchen Produkten eingesetzt werden. Der SRU hält es für erforderlich, hier mehr Transparenz zu schaffen, damit Behörden bei neuen Hinweisen auf Gesundheits- und Umweltrisiken schnell reagieren können. Verbrauchern sollte grundsätzlich Wahlfreiheit ermöglicht werden. Der SRU empfiehlt daher ein Register für Nanoprodukte und eine Ergänzung bestehender Kennzeichnungspflichten.
Quelle: Umweltrat
Weitere Informationen (EN): Sondergutachten „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien"