Seit 2005

27.03.2015

Vorschlag zur Meldung und Erfassung von Nanomaterialien in den USA

Am 25. März hat die Umweltschutzbehörde der USA (EPA) die gesetzliche Verankerung der Meldung und Erfassung von nanoskaligen Materialien vorgeschlagen. Während einige Interessengruppen einen Regulierungsvorschlag als lange überfällig erachten, ist davon auszugehen, dass während der 90-tägigen Periode zur öffentlichen Stellungnahme auch diverse Kommentare zu potentiellen negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regel eingehen werden. Des Weiteren werden die vielen Ausnahmebestimmungen eine ohnehin angeregte Diskussion wahrscheinlich verstärken. Sollte die vorgeschlagene Regelung in Kraft treten, wäre sie die erste gesetzlich verankerte spezifische Regulierung in der USA, welche alle Nanomaterialien betrifft. Frühere Versuche, eine nano-spezifische Regulierung zu etablieren, sind versandet.

Die vorgeschlagene Regelung würde Unternehmen, die nanoskalige chemische Substanzen herstellen oder verarbeiten (oder beabsichtigen solche herzustellen oder zu verarbeiten) dazu verpflichten, auf elektronischem Wege Informationen an die EPA zu übermitteln. Gegenstand dieser wären unter anderem Auskünfte zur spezifischen chemischen Beschaffenheit, dem Produktionsvolumen, den Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden, der Nutzung, der Exposition und Freisetzung sowie verfügbare Daten zu Gesundheit und Sicherheit. Davon betroffen wären chemische Substanzen, welche spezielle Eigenschaften aufweisen, die mit deren Grösse in Zusammenhang stehen. Der Vorschlag enthält Ausnahmebestimmungen für gewisse nanoskalige chemische Substanzen, die somit von der Regelung nicht erfasst würden.

In ihrem Communiqué schreibt die EPA, dass eine wachsende Anzahl an wissenschaftlichen Erkenntnissen darauf hindeuten, dass es Unterschiede gibt zwischen chemischen Substanzen, die in nanoskaliger Form vorliegen und deren nicht-nanoskaligen Entsprechungen. Nanoskalige Materialien können andere oder verbesserte Eigenschaften haben, die neue Fragen aufwerfen könnten, wie beispielsweise, ob diese Materialien auch Risiken für Menschen und Umwelt bergen, erklärt die EPA.

Die EPA schreibt explizit, dass die vorgeschlagene Regelung nicht andeuten soll, dass Nanomaterialien oder bestimmte Nutzungen von nanoskaligen Materialien grundsätzlich Schaden für Menschen und Umwelt verursachen. Die EPA würde die durch die Meldepflicht gesammelten Informationen nutzen um zu bestimmen, ob weiterer Handlungsbedarf, beispielsweise bezüglich der Erhebung zusätzlicher Informationen, besteht.

Zum jetzigen Zeitpunkt überprüft die EPA neue chemische Substanzen, die als Nanomaterialien hergestellt oder verarbeitet werden, vor der Markteinführung, um sicherzustellen, dass sie ungefährlich sind. Ebenfalls entwickelt die EPA wissenschaftliche Methoden zur Erforschung der einzigartigen Eigenschaften dieser Substanzen sowie des Verhaltens von nanoskaligen Materialien während der Herstellung, der Produktnutzung und der Entsorgung.

Nach der öffentlichen Konsultation, die 90 Tage dauert, wird die EPA die eingegangenen Kommentare auswerten und womöglich integrieren, bevor eine definitive Regelung erlassen wird. Die EPA sieht ebenfalls eine öffentliche Sitzung vor, die während der Periode der öffentlichen Konsultation stattfinden und weitere Beiträge aus der Öffentlichkeit generieren soll.

Quelle: U.S. Environmental Protection Agency (Consumer Fact Sheet: Nanoscale Materials)

Bildquelle: U.S. EPA