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03.07.2017

„Wiener Deklaration“ fordert Anpassung von REACH bis 2020

Am Rande des 11. Int. Nano-Behördendialogs haben im März 2017 die anwesenden Ministerien von Österreich, Deutschland der Schweiz und Luxemburg die „Wiener Deklaration“ verabschiedet. Diese fordert u.a. die nanospezifische Anpassung von REACH bis ins Jahr 2020. Die Deklaration wurde von LUX, AT und DE an das Generalsekretariat des EU Rates (Umwelt) eingereicht und als Information in der Sitzung vom 19. Juni 2017 eingebracht.

Der Nano-Behördendialog wird seit 2007 im Auftrag deutschsprachigen Behörden von der Innovationsgesellschaft, St.Gallen organisiert und moderiert.

Die Behörden der Länder Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich kooperieren seit Jahren erfolgreich im Bereich Nanotechnologie. Von 29. bis 30. März 2017 fand in Wien der 11. Nano-Behördendialog statt. In diesem Rahmen wurden Schluss­folgerungen zum gegenwärtigen Stand sowie Empfehlungen für den weiteren Umgang mit dieser Schlüsseltechnologie bis ins Jahr 2020 ausgearbeitet (‘Wiener Deklaration’).

Die Nanotechnologie kann neue Chancen für viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche eröffnen. Einsatzmöglichkeiten der Nanotechnologie sind vielfältig und reichen von der Elektronik- und Fahrzeugtechnologie bis hin zu Konsumprodukten und Umwelttechnologie. Um langfristig und nachhaltig von den Chancen der Nanotechnologie profitieren zu können, ist die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit eine wesentliche Bedingung. Vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft wird dabei die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Produkten immer wichtiger. Der Grundstein für Sicherheit wird dabei oft bereits am Anfang des Lebenszyklus beim Herstellungsprozess und beim nachhaltigen Produktdesign gelegt. Die hohe Komplexität von globalen Lieferketten und Stoffströmen stellt eine weitere Herausforderung dar.

Wo stehen wir heute? Die Umwelt- und gesundheitspolitische Diskussion um Nanomaterialien ist längst den Kinderschuhen entwachsen. Millionen wurden auf nationaler und europäischer Ebene in Forschung investiert. Dies hat zur Schließung von Wissenslücken im Bereich Sicherheit und, in gewissem Ausmaß, zur Weiterentwicklung von Regulierungen beigetragen. Die Wissensbasis über den Einsatz von Nanomaterialien wurde durch Chemikalienregistrierung, Notifikationsverpflichtungen und Produktdeklarationen verbreitet.

Vieles wurde bereits erreicht, es besteht aber noch weiterer Handlungsbedarf. Im Sinne einer „Sustai-NANO-bility“ sind Maßnahmen für den nachhaltigen Umgang mit der Nanotechnologie zu forcieren. Insbesondere wird die Umsetzung folgender Massnahmen bis ins Jahr 2020 empfohlen:

  • Für die Beurteilungen der von Nanomaterialien ausgehenden Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit sind einheitliche, fundierte Testverfahren und Kriterien unerlässlich. Die bereits im OECD-System erarbeiteten Elemente müssen rasch rechtverbindlich zur Anwendung kommen. Die nanospezifische Anpassung des Rechtsrahmens inklusive der EU-Chemikalienverordnung REACH muss bis 2020 abgeschlossen sein.
  • Die Arbeit an den nano-spezifischen Anpassungen des rechtlichen Rahmens, insbesondere der Europäischen Chemikalien Regulation REACH, muss bis 2020 abgeschlossen werden.
  • Seit Beginn der industriellen Verarbeitung von Nanomaterialien steht die Sicherheit am Arbeitsplatz im Focus einschlägiger Untersuchungen. Die Zusammenarbeit unter-schiedlicher Institutionen (etwas der EU-Chemikalienagentur und der EU-Agentur zur Arbeitssicherheit) wird ausdrücklich begrüßt, jedoch sollen Diskussionen zu unterschiedlichen methodischen Ansätzen nicht zu einer Verzögerung der Implementierung notwendiger vorsorgender Schutzmaßnahmen führen.
  • Vor dem Hintergrund, dass Produkte mit Nanomaterialien nicht nur hergestellt, verarbeitet und am Ende der Nutzungsphase entweder einer stofflichen Verwertung oder einer geordneten Entsorgung zugeführt werden, sondern auch in die Umwelt gelangen können, wird die Notwendigkeit der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus Die Instrumente der Produktbeobachtung, Forschungsprogramme und regulatorische Instrumente müssen verstärkt nach dem Lebenszyklusansatz ausgerichtet werden.
  • Der Ansatz, ein europaweites Instrument zur Erfassung von Produkten mit Nanomaterialien zu etablieren, wird im Grundsatz begrüßt. Es ist jedoch sicherzustellen, dass dieses Instrument auch effektiv arbeiten und Produkte repräsentativ erfassen kann. Eine lückenhafte Erfassung nach heterogenen Kriterien ist für behördliche Folgemaßnahmen jedenfalls ungeeignet und wäre reine Geldverschwendung.
  • Für die Deklaration von Produkten gilt der Grundsatz, dass je wahrscheinlicher und intensiver der Kontakt von Konsumentinnen und Konsumenten bei der Anwendung eines Produktes mit Nanomaterialien ist, desto größer die Notwendigkeit einer Deklaration ist. Die spezifischen Rechtsmaterien sind gemäß diesem Grundsatz zu gestalten.
  • Bestehende Kooperationen zum Austausch von Daten zu Nanomaterialien auf europäischer und internationaler Ebene, insbesondere aus den Bereichen Toxikologie, Umweltbeobachtung und Technologie-Folgenabschätzung werden begrüßt und bedürfen weiterer Intensivierung.

 

Quelle: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10156-2017-INIT/en/pdf