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13.02.2014

Belgien ratifiziert Nano-Register

Als zweiter Mitgliedstaat der EU (nach Frankreich im Jahr 2013) führt Belgien ein obligatorisches Nanomaterialien-Reporting ein. Unternehmen, welche Nanomaterialien-haltige Substanzen und Mischungen auf den belgischen Markt bringen, müssen diese künftig registrieren.

Dies soll den Gesundheitsbehörden erlauben, schnell zu reagieren, falls sich ein Nanomaterial als gesundheitsgefährdend herausstellt. Durch das Reporting sollen die relevanten Informationen an die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden gelangen, damit diese allfällige Kontrollen ergreifen können.

Das Reporting soll zudem die Transparenz erhöhen und letztendlich auch das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die Technologie stärken.

Substanzen müssen ab 1. Januar 2016, Mischungen ab 1. Januar 2017 registriert werden. Ob auch Nanomaterialien-haltige Produkte registriert werden müssen, wird 2017 evaluiert.

Quelle: Presscenter.org, SPF Chancellerie du Premier Ministre - Direction générale Communication externe

Den Originalartikel finden Sie hier (externer Link, französisch).

Bildquelle: © Erhan Ergin – Fotolia.com

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