Seit 2005

03.01.2018

Nano-Definition der EU für Industrie “zu weit gefasst”

Die Definition von Nanomaterialien der Europäischen Kommission ist gemäss Aussage von zwei Fachverbänden “zu weit gefasst” und kann dazu führen, dass alle Farben, Lacke und Druckerfarben falsch klassifiziert werden.

Die beiden Fachverbände “Britsh Coatings Federation” und “European Council of the Paint, Printing Ink and Artists” kritisieren eine fehlende Unterscheidung zwischen gewollt hergestellten Nanomaterialen (engineered nanomaterials) und durch Bearbeitungsprozesse beiläufig entstehende Nanopartikel. Sie brachten Ihre Anmerkungen an der kürzlich stattgefundenen Konsultation der Europäischen Kommission zur Definition von Nanomaterialien ein. Um zu verhindern, dass beiläufig entstehende Materialien wie nanoskalige Emulsionspolymere in die Klassifizierung aufgenommen werden, ist gemäß den Fachverbänden eine konkretere Definition notwendig, die sich auf die wesentlichen Probleme beschränkt.

Die Definition klassifiziert Substanzen, die einen Anteil von mindestens 50% von Partikeln zwischen 1 und 100 Nanometer aufweisen, als Nanomaterialien. Die Fachverbände fordern die Berücksichtigung des Massenanteils als zusätzliches Kriterium neben dem prozentualen Anteil. Ein Grenzwert basierend auf der Masse sei eine bessere Grundlage für die Definition, auch weil Messergebnisse von toxikologischen Untersuchungen üblicherweise in Massen angegeben werden. Im Hinblick auf eine weltweit einheitliche Definition von Nanomaterialien erklärte ein Industrie-Vertreter, dass die Definition der EU die einzige sei, welche natürlich vorkommende oder zufällig entstehende Nanopartikel einschließe, während alle anderen Definitionen auf gewollt hergestellte Nanomaterialien beschränkt sei.

Quelle: https://chemicalwatch.com/60993/eu-nano-definition-too-broad-industry-says