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06.05.2016

Zinkoxid Nanopartikel in Kosmetika bewilligt

Zinkoxid wird von der EU für den UV-Schutz in Kosmetika bewilligt.

Zinkoxid ist nach der Zulassung von Titanoxid im Februar 2016, der zweite nanoskalige UV-Filter, der von der EU in die Positivliste der Kosmetikverordnung aufgenommen wurde. Zinkoxid wird vor allem in Sonnenschutzmitteln für den Schutz der schädlichen UV-Strahlung verwendet. Je kleiner die Partikel, desto höher ist die Absorption der UV-Strahlung. Nanoskaliges Zinkoxid darf nun als UV-Filter verwendet werden solange es eine Konzentration von 25 Prozent nicht überschreitet und vom Konsumenten nicht eingeatmet werden kann.

Ebenfalls für die professionelle Verwendung zugelassen wurden Kahliumhydroxid (KOH) als Mittel für die Entfernung oder Erweichung der Hornhaut sowie Trimethylbenzoyl-diphenylphosphinoxid (TPO) für die Verwendung in Produkten für Nageldesign.

Bildquelle: Dawn Hudson